Das Buch Levitikus

Kapitel 1: Kultische Vorschriften – Das Opfergesetz

Brandopfer von Rindern

1 Der Herr berief Mose und gebot ihm vom Offenbarungszelt aus:

2 "Teile den Israeliten folgende Verordnung mit: Wenn ihr dem Herrn als Opfergabe Vieh darbringen wollt, so nehmt als Opfergabe Rinder und Kleinvieh!

3 Wer als Opfergabe ein Rinderbrandopfer darbringen will, muß ein männliches, fehlerloses Tier opfern. Er bringe es vor den Eingang des Offenbarungszeltes, um sich dem Herrn wohlgefällig zu machen.

4 Er lege die Hand auf den Kopf des Brandopfertieres. So wird es ihm gnädig aufgenommen werden und Versöhnung für ihn erwirken.

5 Dann schlachte er vor dem Herrn das Rind. Die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut darbringen und das Blut ringsum auf den Altar gießen, der am Eingang zum Offenbarungszelt steht.

6 Er häute das Brandopfer ab und zerlege es in seine Teile.

7 Die Söhne des Priesters Aaron sollen Feuer auf dem Altar anmachen und Holz auf das Feuer auflegen.

8 Dann sollen die Söhne Aarons, die Priester, die Stücke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das über dem Feuer auf dem Altar aufgeschichtet ist.

9 Die Eingeweide und Beine aber soll er waschen. Dann lasse der Priester alles zusammen auf dem Altar in Rauch aufgehen als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.

 

Brandopfer von Kleinvieh

10 Wenn jemand als Opfergabe zum Brandopfer Kleinvieh, Schafe oder Ziegen, darbringt, opfere er ein männliches, fehlerloses Tier.

11 Er schlachte es vor dem Herrn auf der Nordseite des Altars. Die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum auf den Altar gießen.

12 Er zerlege es in seine Teile, und der Priester soll diese samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das über dem Feuer auf dem Altar aufgeschichtet ist.

13 Die Eingeweide und Beine aber soll er waschen. Hierauf bringe der Priester alles zusammen dar und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.

 

Brandopfer von Vögeln

14 Bringt jemand als Opfergabe für den Herrn zum Brandopfer Vögel dar, so opfere er Turteltauben oder Tauben.

15 Der Priester bringe das Tier an den Altar, knicke ihm den Kopf ab und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Das Blut aber presse er an der Wand des Altars aus.

16 Den Kropf mit seinem Inhalt nehme er weg und werfe ihn neben den Altar gegen Osten auf den Aschenhaufen.

17 Hierauf reiße er dem Tier die Flügel ein, ohne sie abzutrennen. Dann lasse es der Priester auf dem Altar auf dem Holz, das über dem Feuer aufgeschichtet ist, in Rauch aufgehen als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.

 

Kapitel 2: Speiseopfer

Speiseopfer aus Rohmehl und Backwaren

1 Will jemand dem Herrn als Opfergabe ein Speiseopfer darbringen, so soll seine Gabe aus Feinmehl bestehen, das er mit Öl übergießen und mit Weihrauch bestreuen muß.

2 Er bringe es den Söhnen Aarons, den Priestern. Der Priester nehme daraus eine Handvoll von dem mit Öl vermischten Mehl und den ganzen Weihrauch und lasse diesen Duftteil auf dem Altar in Rauch aufgehen als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.

3 Was vom Speiseopfer übrigbleibt, soll als Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn dem Aaron und seinen Söhnen gehören.

4 Willst du als Speiseopfergabe etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so bereite aus Feinmehl ungesäuerte Kuchen, die mit Öl angemengt sind, oder ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind!

5 Soll deine Opfergabe in einem Speiseopfer auf der Röstplatte bestehen, so muß sie aus ungesäuertem, mit Öl angemengtem Feinmehl zubereitet sein.

6 Mache daraus einzelne Stücke und übergieße sie mit Öl! So ist es ein Speiseopfer.

7 Soll deine Opfergabe ein Speiseopfer sein, das in der Pfanne bereitet wird, so muß es aus Feinmehl mit Öl hergestellt werden.

8 Dann bringe das Speiseopfer, das so bereitet ist, dem Herrn dar, indem du es dem Priester übergibst, der es zum Altar bringt!

9 Der Priester nehme vom Speiseopfer den Duftteil weg und lasse ihn auf dem Altar als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn in Rauch aufgehen.

10 Was von dem Speiseopfer übrigbleibt, gehöre Aaron und seinen Söhnen als Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn.

 

Verbot von Sauerteig und Honig

11 Kein Speiseopfer, das ihr dem Herrn darbringt, darf aus Gesäuertem bereitet werden. Denn ihr dürft keinen Sauerteig oder Honig dem Herrn als Feueropfer darbringen.

12 Als Erstlingsgabe könnt ihr sie dem Herrn darbringen. Doch dürfen sie nicht auf den Altar zum lieblichen Wohlgeruch kommen.

13 Alle deine Speiseopfergaben mußt du salzen. Nie darf das Salz des Bundes mit deinem Gott bei deinem Speiseopfer fehlen. Bei allen deinen Opfergaben mußt du Salz darbringen.

 

Speiseopfer von den Erstlingsfrüchten

14 Wenn du dem Herrn ein Speiseopfer von den Erstlingsfrüchten darbringen willst, so mußt du am Feuer geröstete Ähren von der ersten Frucht in den Gärten als Erstlingsspeiseopfer darbringen.

15 Gieße Öl darüber und streue Weihrauch darauf! So ist es ein Speiseopfer.

16 Der Priester soll den Duftteil davon: einen Teil von der ersten Frucht und vom Öl und den ganzen Weihrauch, als Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen lassen.

 

Kapitel 3: Friedopfer

Friedopfer von Rindern

1 Will jemand Rinder als Friedopfergabe darbringen, so opfere er ein fehlerloses, männliches oder weibliches Tier.

2 Er lege die Hand auf den Kopf des Opfertieres und schlachte es vor dem Eingang zum Offenbarungszelt. Die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum auf den Altar gießen.

3 Dann soll er von dem Friedopfer das Fett, das die Eingeweide bedeckt, sowie alles Fett an den Eingeweiden,

4 die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen dem Herrn als Feueropfer darbringen. Bei den Nieren nehme er es weg.

5 Die Söhne Aarons sollen es auf dem Altar über dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer liegt, in Rauch aufgehen lassen als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.

 

Friedopfer von Schafen und Ziegen

6 Will jemand dem Herrn als Friedopfergabe Kleinvieh darbringen, so opfere er ein fehlerloses, männliches oder weibliches Tier.

7 Bringt er ein Schaf als Opfergabe dar, so führe er es vor den Herrn,

8 lege seine Hand auf den Kopf des Opfertiers und schlachte es vor dem Offenbarungszelt! Die Söhne Aarons sollen das Blut rings auf den Altar gießen.

9 Dann bringe er dem Herrn von dem Friedopfer die Fetteile als Feueropfer dar: den ganzen Fettschwanz – dicht am Schwanzbein soll er ihn abnehmen – das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

10 die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen. Bei den Nieren soll er es ablösen.

11 Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen, als Feueropferspeise für den Herrn.

12 Besteht aber seine Opfergabe in einer Ziege, so bringe er sie vor den Herrn,

13 lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor dem Offenbarungszelt. Die Söhne Aarons sollen das Blut ringsum auf den Altar gießen.

14 Hierauf bringe er davon als Feueropfergabe für den Herrn das Fett dar, das die Eingeweide deckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

15 die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen. Bei den Nieren löse er es ab.

16 Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als Feueropferspeise zu beruhigendem Wohlgeruch. – Alles Fett gehört dem Herrn!

17 Dieses Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen: Ihr dürft kein Fett und kein Blut genießen."

 

Kapitel 4: Sündopfer

Das Sündopfer des Hohenpriesters

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Teile den Israeliten folgende Verordnung mit: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgendein Gebot des Herrn vergeht und etwas Verbotenes tut, so gelten folgende Bestimmungen:

3 Begeht der gesalbte Priester eine Sünde, bei der die Schuld auch auf das Volk fällt, so soll er für das Vergehen, das er begangen hat, dem Herrn als Sündopfer einen fehlerlosen Stier darbringen.

4 Er führe den Stier an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn, lege seine Hand auf den Kopf des Stieres und schlachte den Stier vor dem Herrn.

5 Sodann nehme der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt.

6 Der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor den Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums hin.

7 Dann streiche der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht. Alles übrige Blut des Stieres gieße er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.

8 Er löse alles Fett von dem Sündopferstier ab, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,

9 die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen. Bei den Nieren löse er es ab,

10 so wie es beim Friedopferstier abgenommen wird. Dann lasse der Priester es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen.

11 Aber die Haut des Stieres und sein ganzes Fleisch samt Kopf und Beinen, seine Eingeweide und seinen Darminhalt,

12 also den ganzen Stier lasse er vor das Lager hinausbringen an einen reinen Ort, dorthin, wo man die Asche ausschüttet. Dann verbrenne er ihn auf einem Holzstoß. An dem Ort, wohin man die Asche schüttet, soll er verbrannt werden.

 

Das Sündopfer der ganzen Gemeinde

13 Verfehlt sich aber die ganze Gemeinde der Israeliten unvorsätzlich, ohne sich dessen bewußt zu werden, indem sie irgendein Verbot des Herrn übertritt und so in Schuld gerät,

14 so soll die Gemeinde, wenn die Sünde, deren sie sich schuldig gemacht hat, kund geworden ist, einen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen.

15 Die Ältesten der Gemeinde sollen vor dem Herrn ihre Hände auf den Kopf des Stieres legen, und einer schlachte den Stier vor dem Herrn.

16 Hierauf bringe der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt.

17 Der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor den Herrn gegen den Vorhang.

18 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht. Alles übrige Blut gieße er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.

19 Dann löse er alles Fett von ihm ab und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen.

20 Er verfahre dann mit dem Stier so, wie er mit dem Stier beim Sündopfer vorgegangen ist. So soll er mit ihm verfahren. Wenn der Priester ihnen so Sühne erwirkt hat, wird ihnen vergeben werden.

21 Den Stier aber lasse er vor das Lager hinausschaffen und ihn so verbrennen, wie er den ersterwähnten Stier verbrennen ließ. Das ist das Sündopfer für die Gemeinde.

 

Das Sündopfer der Stammfürsten

22 Vergeht sich ein Stammesfürst, indem er unvorsätzlich irgendein Verbot des Herrn, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,

23 so bringe er, wenn ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekannt geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als Opfergabe dar,

24 lege seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachte ihn da, wo man vor dem Herrn die Brandopfertiere schlachtet. So ist es ein Sündopfer.

25 Der Priester nehme mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers und streiche es an die Hörner des Brandopferaltars, das übrige Blut gieße er an den Fuß des Brandopferaltars.

26 Das gesamte Fett lasse er auf dem Altar in Rauch aufgehen wie das Fett des Friedopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seines Vergehens erwirkt hat, wird ihm vergeben werden.

 

Das Sündopfer des gewöhnlichen Israeliten

27 Verfehlt sich aber jemand aus dem gewöhnlichen Volk unvorsätzlich, indem er irgendein Verbot des Herrn übertritt und sich dadurch schuldig macht,

28 so bringe er, sobald ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekannt geworden ist, für den begangenen Fehler eine fehlerlose Ziege als Opfergabe dar.

29 Er lege auf den Kopf des Sündopfers seine Hand und schlachte das Sündopfer an dem für das Brandopfer bestimmten Ort.

30 Der Priester nehme mit dem Finger etwas von dem Blut, streiche es an die Hörner des Brandopferaltars und gieße das übrige Blut an den Fuß des Altars.

31 Alles Fett löse er ab, wie das Fett beim Friedopfer weggenommen wird. Dann lasse es der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen zu lieblichem Geruch für den Herrn. Wenn ihm so der Priester Sühne erwirkt hat, wird ihm vergeben werden.

32 Will er als Opfergabe ein Schaf zum Sündopfer darbringen, so opfere er ein weibliches, fehlerloses Tier.

33 Er lege die Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es als Sündopfer da, wo man das Brandopfer schlachtet.

34 Der Priester nehme mit dem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers und streiche es an die Hörner des Brandopferaltars. Das übrige Blut gieße er an den Fuß des Altars.

35 Alles Fett löse er ab, wie das Fett des Schafes beim Friedopfer abgenommen wird. Der Priester lasse es dann auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. Wenn ihm so der Priester wegen des begangenen Vergehens Sühne erwirkt hat, wird ihm vergeben werden.

 

Kapitel 5: Einige Anlässe zu Sündopfern

1 Vergeht sich jemand dadurch, daß er von einem Eid Kenntnis hat und als Zeuge auftreten könnte, sei es als Augenzeuge oder weil er sonst die Sache in Erfahrung gebracht hat, aber trotzdem keine Anzeige macht, so lädt er Schuld auf sich.

2 Oder berührt jemand etwas Unreines, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, ohne daß er sich dessen bewußt wird, so wird er unrein und gerät in Schuld

3 Oder kommt er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man unrein werden kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, erfährt es aber nachher, so macht er sich schuldig.

4 Oder schwört jemand unbesonnen, er wolle Gutes oder Böses tun, was immer man unbesonnen bei einem Eid aussagen kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, so macht er sich, sobald er sich dessen bewußt wird, dadurch schuldig.

5 Wenn er also durch etwas derartiges in Schuld geraten ist, soll er bekennen, worin er gefehlt hat,

6 und dann bringe er dem Herrn als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, zum Sündopfer ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege dar. Der Priester erwirke ihm dadurch Sühne für sein Vergehen.

 

Ersatz für Unbemittelte

7 Wenn aber sein Vermögen für ein Stück Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er dem Herrn als Buße für sein Vergehen ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

8 Er bringe sie dem Priester. Dieser opfere die zum Sündopfer bestimmte zuerst. Er knicke ihr den Kopf dicht beim Genick ab, ohne ihn ganz abzutrennen.

9 Dann sprenge er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut soll am Fuß des Altars ausgedrückt werden. Das ist das Sündopfer.

10 Die andere bringe er so, wie es sich gebührt, als Brandopfer dar. Wenn der Priester ihm so Sühne verschafft hat für das Vergehen, das er begangen hat, wird ihm vergeben werden.

11 Reicht indes sein Vermögen für ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aus, so bringe er als seine Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Efa Feinmehl zum Sündopfer dar. Er schütte kein Öl darauf, noch tue er Weihrauch dazu. Denn es ist ein Sündopfer.

12 Er bringe es zum Priester. Der Priester nehme davon eine Handvoll als seinen Duftteil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. So ist es ein Sündopfer.

13 Wenn der Priester ihm so wegen des Vergehens, das er bei irgendeinem dieser Anlässe begangen hat, Sühne erwirkt hat, wird ihm vergeben werden. Es soll wie das Speiseopfer dem Priester gehören."

 

Schuldopfer

Veruntreuung von Abgaben für Gott

14 Ferner gebot der Herr dem Mose:

15 "Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem Herrn geheiligt sind, so bringe er dem Herrn als Buße von seinem Kleinvieh zum Sündopfer einen fehlerlosen Widder dar, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist.

16 Ferner soll er den Betrag, um den er das Heiligtum geschädigt hat, ersetzen und noch ein Fünftel des Betrages darauflegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm durch den Sündopferwidder Sühne erwirkt hat, wird ihm vergeben werden.

 

Unbewußte Verschuldung

17 Vergeht sich jemand und tut etwas, was durch die Gebote des Herrn verboten ist, ohne sich dessen bewußt zu werden, gerät er so in Schuld und hat er so ein Unrecht auf sich geladen,

18 so bringe er vom Kleinvieh einen fehlerlosen Widder nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester. Wenn der Priester ihm dann wegen des Versehens, das er, ohne es zu wissen, begangen hat, Sühne erwirkt, so wird ihm vergeben werden.

19 Es ist ein Schuldopfer: er hat sich ja gegen den Herrn verfehlt."

 

Schädigung des Nächsten

20 Weiter gebot der Herr dem Mose:

21 "Vergeht sich jemand und macht sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig, indem er seinem Nächsten gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt

22 oder das Verlorene, das er gefunden hat, ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendeiner Handlung, durch die sich ein Mensch versündigen kann,

23 wenn er sich so vergeht und Schuld auf sich lädt, so soll er das Entwendete, das er an sich genommen, oder das Erpreßte, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm übergeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,

24 oder all das, weswegen er falsch geschworen hat, zurückstellen, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen. Er soll es dem Eigentümer am Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, zurückerstatten.

25 Als Buße bringe er für den Herrn einen fehlerlosen Widder vom Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester.

26 Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem Herrn erwirkt hat, wird ihm jede Handlung vergeben werden, durch die sich einer verschulden kann."

 

Kapitel 6: Weitere Opfervorschriften

Das Brandopfer

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben. Es soll damit das Altarfeuer brennend erhalten werden.

3 Der Priester ziehe sein linnenes Gewand über und lege sich linnene Unterbeinkleider an und räume die Asche weg, in die das Brandopfer vom Feuer verwandelt worden ist, und schütte sie neben den Altar.

4 Dann ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und bringe die Asche vor das Lager hinaus an einen reinen Ort.

5 Das Feuer auf dem Altar soll stets in Brand gehalten werden und nie erlöschen. Jeden Morgen setze der Priester Holzscheite darauf in Brand, lege das Brandopfer darüber und lasse darauf die Fettstücke der Friedopfer in Rauch aufgehen.

6 Immerfort soll das Feuer auf dem Altar brennen; nie darf es erlöschen.

 

Das tägliche Speiseopfer

7 Für das Speiseopfer gelten folgende Bestimmungen: Die Söhne Aarons sollen es vor den Herrn an den Altar bringen.

8 Dann nehme einer eine Handvoll von dem Feinmehl und dem Öl des Speiseopfers, dazu den gesamten Weihrauch auf dem Speiseopfer, und lasse es auf dem Altar im Rauch aufgehen zu lieblichem Geruch, als Duftteil für den Herrn.

9 Was dann noch übrig ist von ihm, sollen Aaron und seine Söhne essen. Ungesäuert soll es an heiliger Stätte genossen werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.

10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich habe es als ihren Anteil von meinen Feueropfern bestimmt. Hochheilig ist es wie das Sünd- und das Schuldopfer.

11 Alle männlichen Nachkommen Aarons dürfen es essen. Dieses Gesetz hat ewige Geltung in allen euren Geschlechtern. Jeder, der sie anrührt, wird geheiligt."

 

Das Speiseopfer des Hohenpriesters

12 Weiter gebot der Herr dem Mose:

13 "Die Opfergabe, die Aaron und seine Söhne dem Herrn an dem Tag opfern sollen, an dem einer gesalbt wird, bestehe in einem Zehntel Efa Feinmehl als regelmäßigem Speiseopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend.

14 Auf einer Platte soll es mit Öl zurbereitet werden. Eingerührt sollst du es darbringen. In Stücken gebacken, sollst du es als Speiseopfer zu lieblichem Geruch für den Herrn darbringen.

15 Der Priester, der an Aarons Statt aus der Reihe seiner Söhne gesalbt ist, soll es nach ewig geltender Satzung für den Herrn herrichten. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden.

16 Denn jedes Speiseopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf davon nicht gegessen werden."

 

Das Sündopfer

17 Weiter gebot der Herr dem Mose:

18 "Teile Aaron und seinen Söhnen diese Weisung mit: Folgende Bestimmungen gelten für das Sündopfer: An dem Ort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer vor dem Herrn geschlachtet werden. Es ist hochheilig.

19 Nur der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen. An heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes, soll es gegessen werden.

20 Jeder, der das Fleisch davon berührt, wird heilig, und wenn etwas von dem Blut an sein Kleid spritzt, so mußt du den Teil, der bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.

21 Ein irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden. Ist es in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.

22 Nur die männlichen Angehörigen der Priesterschaft dürfen davon essen. Es ist hochheilig.

23 Aber alle Sündopfer, von denen ein Teil des Blutes in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, um im Heiligtum zur Sühnung zu dienen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind im Feuer zu verbrennen.

 

Kapitel 7: Das Schuld- und Speiseopfer

1 Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: Es ist hochheilig.

2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten. Das Blut soll er ringsum an den Altar sprengen.

3 Das ganze Fett davon soll er darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt

4 die beiden Nieren mit ihrem Fett, das an den Lendenmuskeln sitzt, und den Leberlappen. Bei den Nieren soll er es abnehmen.

5 Der Priester lasse es dann auf dem Altar als Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen. So ist es ein Schuldopfer.

6 Alle männlichen Glieder der Priesterschaft dürfen davon essen. An heiliger Stätte muß es verzehrt werden. Es ist hochheilig.

7 Was vom Sündopfer gilt, gilt auch vom Schuldopfer: für beide gilt dieselbe Bestimmung: es soll dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzogen hat.

 

Private Brand- und Speiseopfer

8 Dem Priester, der für jemand das Brandopfer darbringt, soll die Haut des Brandopfertieres, das er dargebracht hat, zufallen.

9 Ferner soll jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was in der Pfanne oder auf der Platte bereitet wird, dem Priester gehören, der es darbringt.

10 Aber jedes Speiseopfer, das mit Öl zubereitet oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

 

Das Friedopfer

11 Folgende Bestimmungen gelten für die Friedopfer, die man dem Herrn darbringt:

12 Wenn jemand ein solches zur Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl angemengtes Feinmehl zu Kuchen zubereitet, darbringen.

13 Mit Kuchen von gesäuertem Brotteig bringe er seine Opfergabe dar nebst dem Opfertier, in dem sein Dankfriedopfer besteht.

14 Je einen davon soll er als Hebe für den Herrn zu jeder Opfergabe darbringen. Es soll dem Priester gehören, der das Blut des Friedopfers aussprengt.

15 Das Fleisch des Dankfriedopfers muß am Tag seiner Darbringung gegessen werden. Man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen.

16 Wenn aber die Opfergabe auf Grund eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freie Leistung ist, dann soll das Fleisch zwar am Tag der Darbringung des Opfers gegessen werden, doch darf das, was davon übriggeblieben ist, noch am Tag darauf genossen werden.

17 Was aber am dritten Tag vom Opferfleisch übrig ist, muß verbrannt werden.

18 Denn wenn man noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedopfers äße, so würde dies nicht recht sein. Es würde dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet werden, sondern als verdorben gelten, und jeder, der davon äße, würde Schuld auf sich laden.

19 Auch solches Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Sonstiges Opferfleisch darf jeder Reine essen.

20 Wer Fleisch von einem Friedopfer des Herrn genießt und mit Unreinheit behaftet ist, den soll man aus seinen Volksgenossen ausstoßen.

21 Wer mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder einem unreinen Tier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und doch vom Fleisch des Friedopfers, das dem Herrn dargebracht worden ist, genießt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden."

 

Verbot des Fett- und Blutgenusses

22 Weiter gebot der Herr dem Mose:

23 "Gib den Israeliten folgende Weisung: Eßt keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen.

24 Das Fett von gefallenen oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken gebraucht werden. Aber essen dürft ihr es nicht.

25 Denn jeder, der Fett von Tieren genießt, die man dem Herrn als Feueropfer darbringen kann, der soll, wenn er es genießt, aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden.

26 Ebenso dürft ihr auch in keinem eurer Wohnsitze Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.

27 Wer irgendwelches Blut genießt, soll aus seinen Volksgenossen ausgestoßen werden."

 

Der Priesteranteil bei den Friedopfern

28 Weiter gebot der Herr dem Mose:

29 "Teile den Israeliten folgende Weisung mit: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, der soll dem Herrn von seinem Friedopfer den schuldigen Anteil darbringen.

30 Er selber soll die Stücke herbeibringen, die dem Herrn als Feueropfer gehören. Er bringe das Fett nebst der Brust; die Brust, damit sie als Webeopfer vor dem Herrn gewebt werde.

31 Das Fett aber lasse der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Friedopfern dem Priester als Hebe geben.

33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett eines Friedopfers darbringt, dem soll als Anteil die rechte Keule zufallen.

34 Denn die Webebrust und die Hebekeule nehme ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Friedopfern und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine immerfort zu leistende Gebühr von seiten der Israeliten."

 

Schlußbemerkungen

35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn seit dem Tag, an dem er sie zu sich herantreten ließ, damit sie dem Herrn als Priester dienten;

36 ihn überwies der Herr ihnen am Tag, da er sie salbte, als eine Gabe von seiten der Israeliten. Es ist eine immerwährende, von Geschlecht zu Geschlecht ihnen obliegende Gebühr.

37 Dies sind die Bestimmungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Friedopfer,

38 die der Herr auf dem Berg Sinai dem Mose geboten hat, als er den Israeliten befahl, in der Wüste Sinai ihre Opfergaben dem Herrn darzubringen.

 

Kapitel 8: Die Priestergesetze

Die Priesterweihe: Vorbereitungen

1 Hierauf befahl der Herr dem Mose:

2 "Nimm Aaron und mit ihm seine Söhne, dazu die heiligen Gewänder und das Salböl, den jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder sowie den Korb mit Ungesäuertem!

3 Dann versammle die gesamte Gemeinde am Eingang des Offenbarungszeltes!"

4 Mose tat, wie der Herr ihm geboten hatte, und die Gemeinde versammelte sich am Eingang zum Offenbarungszelt.

5 Da sagte Mose zur Gemeinde: "Der Herr hat dies alles zu tun befohlen."

 

Einkleidung und Salbung

6 Mose ließ nun Aaron und seine Söhne herantreten und wusch sie mit Wasser.

7 Hierauf legte er ihm den Leibrock an, umgürtete ihn mit dem Gürtel, bekleidete ihn mit dem Obergewand, legte ihm das Schulterkleid darüber, band ihm die Binde des Schulterkleides um und machte es so an ihm fest.

8 Dann befestigte er auf demselben das Brustschild und legte in das Brustschild die Urim und Tummim.

9 Hierauf setzte er ihm den Kopfbund aufs Haupt und befestigte vorn am Kopfbund das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

10 Dann nahm Mose das Salböl, salbte die heilige Wohnung und alles darin und heiligte sie so.

11 Auch sprengte er etwas davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar nebst allen seinen Geräten, sowie das Becken und sein Gestell, um sie dadurch zu weihen.

12 Dann goß Mose dem Aaron etwas von dem Salböl auf das Haupt und salbte ihn, um ihn dadurch zu weihen.

13 Hierauf ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Leibröcken, umgürtete sie mit dem Gürtel und setzte ihnen die hohen Mützen auf, wie der Herr dem Mose befohlen hatte.

 

Das Sündopfer

14 Dann ließ er den jungen Stier zum Sündopfer herbeiführen, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstieres.

15 Hierauf schlachtete ihn Mose, nahm das Blut, strich es mit seinen Fingern ringsum an die Hörner des Altars und entsündigte so den Altar. Das übrige Blut goß er an den Fuß des Altars. – So weihte er den Altar, indem er ihn entsühnte.

16 Alsdann nahm er das ganze Fett, das die Eingeweide bedeckte, sowie den Leberlappen und die beiden Nieren mit ihrem Fett. Dieses ließ Mose auf dem Altar in Rauch aufgehen.

17 Den Stier, seine Haut, sein Fleisch und den Darminhalt verbrannte er außerhalb des Lagers, wie der Herr dem Mose befohlen hatte.

 

Das Brandopfer

18 Nun ließ er den Widder zum Brandopfer herbeibringen, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders.

19 Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar.

20 Er zerlegte den Widder in seine Teile, und Mose ließ den Kopf sowie die Stücke und das Fett in Rauch aufgehen.

21 Die Eingeweide und die Beine wusch er mit Wasser. Dann ließ Mose den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehen. So war es ein Brandopfer von lieblichem Geruch, ein Feueropfer für den Herrn, wie der Herr dem Mose befohlen hatte.

 

Das Einsetzungsopfer

22 Hierauf ließ er den anderen Widder, den Einsetzungswidder, herbeiführen, und Aaron und seine Söhne legte ihre Hände auf den Kopf des Widders.

23 Dann schlachtete ihn Mose, nahm etwas von dem Blut und strich es an das rechte Ohrläppchen Aarons sowie an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.

24 Dann ließ Mose die Söhne Aarons herantreten und strich etwas von dem Blut an ihr rechtes Ohrläppchen sowie an ihren rechten Daumen und an ihre rechte große Zehe. Das übrige Blut aber sprengte Mose ringsum an den Altar.

25 Hierauf nahm er das Fett, den Fettschwanz und alles Fett, das die Eingeweide bedeckt, den Leberlappen, sowie die beiden Nieren mit ihrem Fett und die rechte Keule.

26 Ferner nahm er aus dem Korb mit dem Ungesäuerten, der vor dem Herrn stand, einen ungesäuerten Kuchen, einen mit Öl bereiteten Brotkuchen und einen Fladen und legte sie zu den Fettstücken und zu der rechten Keule.

27 Er gab alles dem Aaron und seinen Söhnen in die Hände und ließ es als Webeopfer vor dem Herrn weben.

28 Dann nahm Mose es ihnen aus den Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. So war es ein Einsetzungsopfer zu lieblichem Geruch, ein Feueropfer für den Herrn.

29 Nun nahm Mose die Brust und webte sie als Webeopfer vor dem Herrn. Sie fiel Mose von dem Einsetzungswidder als Anteil zu, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

30 Hierauf nahm Mose etwas von dem Salböl und von dem Blut auf dem Altar und besprengte damit Aaron und seine Gewänder sowie seine Söhne und die Gewänder seiner Söhne und weihte so Aaron und seine Gewänder, ebenso seine Söhne und die Gewänder seiner Söhne.

31 Hierauf sagte Mose zu Aaron und seinen Söhnen: "Kocht am Eingang des Offenbarungszeltes das Fleisch und eßt es dort samt dem Brot, das sich in dem zum Einweihungsopfer gehörigen Korb befindet! So wurde es mir durch Befehl angewiesen. Aaron und seine Söhne sollen es essen.

32 Was von dem Fleisch und Brot übrigbleibt, müßt ihr verbrennen.

 

Die siebentägige Absonderung

33 Auch dürft ihr sieben Tage lang nicht vom Eingang des Offenbarungszeltes weggehen bis zu dem Tag, wo eure Einweihungszeit vorüber ist. Denn sieben Tage soll eure Einweihung dauern.

34 Wie er heute getan hat, so hat der Herr auch weiter zu tun geboten, um Sühne für euch zu erwirken.

35 Ihr müßt sieben Tage lang Tag und Nacht am Eingang des Offenbarungszeltes bleiben und die Anordnungen des Herrn befolgen. Sonst müßt ihr sterben. So ist es befohlen."

36 Aaron und seine Söhne taten alles, was der Herr durch Mose befohlen hatte.

 

Kapitel 9: Das Opfer beim Dienstantritt Aarons und seiner Söhne Die Vorbereitungen

1 Am achten Tag berief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten der Israeliten

2 und sagte zu Aaron: "Nimm dir ein junges Rind zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide fehlerlos, und bringe sie vor dem Herrn dar!

3 Den Israeliten aber gebiete folgendes: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide einjährig und fehlerlos, zum Brandopfer,

4 und einen Stier und einen Widder zum Friedopfer, um sie vor dem Herrn zu schlachten, dazu ein mit Öl zubereitetes Speiseopfer; denn heute wird der Herr euch erscheinen."

5 Sie brachten also das, was Mose geboten hatte, vor das Offenbarungszelt, und die ganze Gemeinde kam herbei und trat vor den Herrn.

6 Da sagte Mose: "Folgendes hat euch der Herr zu tun befohlen, damit euch die Herrlichkeit des Herrn erscheine."

7 Hierauf befahl Mose dem Aaron: "Tritt an den Altar und bringe dein Sündopfer und dein Brandopfer dar, damit du für dich und dein Volk Sühne erwirkst! Dann bringe die Opfergabe des Volkes dar, damit du für sie Sühne erwirkst, wie der Herr befohlen hat!"

 

Das priesterliche Sünd- und Brandopfer

8 Nun trat Aaron an den Altar und schlachtete das Kalb, das zum Sündopfer für ihn bestimmt war.

9 Die Söhne Aarons reichten ihm das Blut dar, er tauchte seinen Finger in das Blut und strich es an die Hörner des Altars. Das übrige Blut goß er an den Fuß des Altars.

10 Dann ließ er das Fett sowie die Nieren und den Leberlappen vom Sündopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

11 Das Fleisch und die Haut aber verbrannte er außerhalb des Lagers.

12 Hierauf schlachtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, das er ringsum an den Altar sprengte.

13 Dann reichten sie ihm das Brandopfer, in Stücke zerlegt, samt dem Kopf. Er ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen.

14 Hierauf wusch er die Eingeweide und Beine und ließ sie auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen.

 

Die Opfer für das Volk

15 Sodann brachte er die Opfergabe des Volkes dar. Er nahm den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt war, schlachtete ihn und brachte ihn wie zuvor als Sündopfer dar.

16 Hierauf brachte er das Brandopfer dar und besorgte es, wie es sich gehörte.

17 Ferner brachte er das Speiseopfer dar, nahm von demselben eine Handvoll und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, außer dem Morgenbrandopfer.

18 Hierauf schlachtete er den Stier und den Widder als Friedopfer für das Volk. Die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, das er ringsum an den Altar sprengte.

19 Jedoch die Fettstücke vom Stier, den Fettschwanz vom Widder, die Eingeweidedecke, die Nieren und den Leberlappen,

20 diese Fettstücke legten sie auf die Bruststücke. Dann ließ er die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehen.

21 Die Bruststücke aber und die rechte Keule webte Aaron als Webeopfer vor dem Herrn, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

 

Segnung des Volkes und Erscheinung der Herrlichkeit des Herrn

22 Dann breitete Aaron seine Hände über das Volk aus und segnete es. Nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Friedopfer dargebracht hatte, stieg er vom Altar herab.

23 Hierauf begaben sich Mose und Aaron in das Offenbarungszelt. Als sie herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien dem ganzen Volk die Herrlichkeit des Herrn.

24 Und Feuer ging aus vom Herrn und verzehrte auf dem Altar das Brandopfer und die Fettstücke. Als das ganze Volk dies sah, jubelte es und fiel auf sein Angesicht nieder.

 

Kapitel 10: Einschärfung der Opferordnung

Nadabs und Abihus Vergehen und Strafe

1 Aarons Söhne Nadab und Abihu jedoch nahmen jeder ihre Räucherpfanne, taten Feuer hinein, legten Räucherwerk darauf und brachten so dem Herrn ein ungehöriges Feueropfer dar, das er ihnen nicht geboten hatte.

2 Doch Feuer ging vom Herrn aus und verzehrte sie. So starben sie vor dem Herrn.

3 Da sagte Mose zu Aaron: "Hier erfüllt sich, was der Herr angekündigt hat mit den Worten: 'An denen, die mir nahestehen, will ich meine Heiligkeit erweisen, und vor allem Volk will ich mich verherrlichen'." – Aaron aber schwieg.

4 Mose rief nun Mischaël und Elizafan, die Söhne Usiëls, des Onkels Aarons, herbei und gebot ihnen: "Tretet herzu und tragt eure Brüder aus dem Heiligtum weg vor das Lager hinaus."

5 Sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken vor das Lager hinaus, wie Mose geboten hatte.

 

Verbot von Trauergebräuchen für die Priester

6 Mose gebot hierauf Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar: "Ihr dürft euer Haupthaar nicht ungeordnet herabhängen lassen und eure Kleider nicht einreißen. Sonst müßt ihr sterben, und der Herr würde der ganzen Gemeinde zürnen. Eure Brüder aber, das ganze Haus Israel, mögen den Brand beweinen, den der Herr angerichtet hat.

7 Auch dürft ihr nicht den Eingang des Offenbarungszeltes verlassen, damit ihr nicht sterbet. Denn das Salböl des Herrn ist auf euch gekommen." So taten sie denn nach dem Geheiß des Mose.

 

Verbot des Weingenusses während der Amtszeit

8 Alsdann gebot der Herr dem Aaron:

9 "Wein und starkes Getränk dürft ihr, du und deine Söhne, nicht trinken, wenn ihr in das Offenbarungszelt hineingeht, damit ihr nicht sterbet – diese Vorschrift hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter –

10 und damit ihr stets zwischen Heiligem und Nichtheiligem, zwischen Reinem und Unreinem unterscheiden

11 und die Israeliten in allen Satzungen unterweisen könnt, die ihnen der Herr durch Mose verkündet hat."

 

Der Priesteranteil an Speise- und Friedopfern

12 Hierauf gebot Mose dem Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar, die noch übrig waren: "Nehmt das Speiseopfer, das von den Feueropfern des Herrn noch übrig ist, und eßt es ungesäuert neben dem Altar! Es ist ja hochheilig.

13 Darum müßt ihr es an heiliger Stätte verzehren; denn es ist der Anteil, der dir und deinen Söhnen von den Feueropfern des Herrn zukommt. So ist mir geboten worden.

14 Die Webebrust und die Hebekeule sollt ihr, du und mit dir deine Söhne und deine Töchter, an einem reinen Ort essen. Denn sie sind der Anteil, der dir und deinen Söhnen von den Friedopfern der Israeliten zukommt.

15 Die Hebekeule und die Webebrust soll man samt den für die Feueropfer bestimmten Fettstücken bringen, um sie als Webeopfer vor dem Herrn zu weben. Dann sollen sie dir und deinen Söhnen mit dir als ewig festgesetzte Gebühr zufallen, wie der Herr geboten hat."

 

Der Genuß des Sündopferbockes

16 Als Mose sich angelegentlich nach dem Sündopferbock erkundigte, stellte es sich heraus, daß er verbrannt worden war. Da zürnte er heftig auf Eleasar und Itamar, die Söhne Aarons, die ihm noch verblieben waren, und sagte:

17 "Warum habt ihr das Sündopfer nicht an heiliger Stätte gegessen? Es ist ja hochheilig, und er hat es euch gegeben, damit ihr die Schuld der Gemeinde wegnehmt und ihnen Sühne vor dem Herrn erwirkt.

18 Sein Blut ist nicht in das Innere des Heiligtums gebracht worden. Darum hättet ihr es im Heiligtum essen müssen, wie ich befohlen hatte."

19 Aaron antwortete dem Mose: "Sie haben heute ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem Herrn dargebracht, und trotzdem hat mich solches betroffen. Wenn ich nun heute Sündopferfleisch genießen wollte, würde das dem Herrn gefallen?"

20 Als Mose das hörte, gab er sich zufrieden.

 

Kapitel 11: Die Reinheitsgesetze

Reine und unreine Tiere: Säugetiere

1 Hierauf gab der Herr dem Mose und Aaron folgende Verordnung:

2 "Teile den Israeliten mit: Von allen Vierfüßlern auf der Erde dürft ihr folgende Tiere essen:

3 Alles, was gespaltene Klauen hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut unter den Vierfüßlern, das dürft ihr essen.

4 Dagegen dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine ganz gespaltenen Klauen. Es muß euch als unrein gelten.

5 Ferner den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine ganz gespaltenen Klauen. Er muß euch als unrein gelten.

6 Sodann den Hasen. Denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen. Er muß euch als unrein gelten.

7 Ebenso das Schwein: Es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer. Es muß euch als unrein gelten.

8 Ihr dürft ihr Fleisch nicht genießen und ihr Aas nicht berühren. Sie müssen euch als unrein gelten.

 

Wassertiere

9 Von all den Wassertieren dürft ihr folgende essen: Alle Tier im Wasser, in den Meeren und Flüssen, die Flossen und Schuppen haben: diese dürft ihr essen.

10 Alle Tiere aber in den Meeren und Flüssen, die keine Flossen und Schuppen haben unter allem, was im Wasser wimmelt, von allen Lebewesen, die im Wasser sind: die seien euch ein Greuel.

11 Ein Greuel sollen sie euch sein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, vor ihrem Aas müßt ihr Abscheu haben.

12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.

 

Vögel

13 Von den Vögeln sollt ihr folgende verabscheuen – sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind ein Greuel: den Adler, den Bartgeier, den Geier,

14 die Weihe, die Falkenarten,

15 alle Arten Raben,

16 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Arten Habichte,

17 das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,

18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,

19 den Storch, alle Arten Reiher, den Wiedehopf und die Fledermaus.

Geflügelte kleine Tiere

20 Alle kleinen geflügelten Tiere, die auf vieren gehen, seien euch ein Greuel.

21 Von all den kleinen geflügelten Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur die verzehren, die oberhalb ihrer Beine zwei Hinterschenkel haben und damit auf der Erde hüpfen.

22 Von diesen dürft ihr folgende essen: alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.

23 Aber alle anderen kleinen geflügelten Tiere, die vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein.

 

Verunreinigung durch Säugetiere

24 Durch folgende Tiere verunreinigt ihr euch – wer ihr Aas berührt, ist bis zum Abend unrein,

25 und jeder, der ein Stück Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein:

26 Durch alle Tiere, die gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen haben und keine Wiederkäuer sind. Sie müssen euch als unrein gelten. Wer sie berührt, wird unrein.

27 Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, müssen euch als unrein gelten. Wer ihr Aas berührt, wird bis zum Abend unrein.

28 Wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Sie sollen euch als unrein gelten.

 

Verunreinigung durch Kriechtiere

29 Weiter sollen euch unter den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, folgende als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen,

30 die Spitzmaus, das Chamäleon, der Gecko, die Echse und der Salamander.

31 Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten. Jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, bleibt bis zum Abend unrein.

32 Jeder Gegenstand, auf den ein solches im Tod fällt, wird unrein. Jedes Holzgerät, Kleidungsstück, Fell oder Tuch, jedes Gerät, das gebraucht wird, muß ins Wasser getaucht werden und bleibt bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.

33 Wenn aber eins von ihnen in ein irdenes Gefäß fällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt es zerbrechen.

34 Jede Speise, die man ißt und an die solches Wasser kommt, wird unrein. Ebenso wird jedes Getränk, das getrunken zu werden pflegt, in jedem derartigen Gefäß unrein.

35 Auch alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein. Ein Backofen oder Kochherd muß umgerissen werden; sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten.

36 Nur Quellen, Brunnen und Wasserbecken bleiben rein. Wer aber Aas eines solchen Tieres berührt, wird unrein.

37 Wenn ein Aas auf Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein.

38 Kommt aber Wasser an die Sämereien, und fällt dann ein Aas darauf, so müssen sie euch als unrein gelten.

39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, dann wird der, welcher das Aas berührt, bis zum Abend unrein.

40 Wer aber etwas von dem Aas genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein, und wer ein solches Aas anfaßt, muß seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein.

 

Die kleinen Kriechtiere

41 Alle kleinen Kriechtiere, die sich auf der Erde tummeln, sind ein Greuel; sie dürfen nicht gegessen werden.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was sich auf vieren bewegt, und alle Vierfüßler von allen kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, dürft ihr nicht essen; denn sie sind ein Greuel.

43 Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein Kriechtier und verunreinigt euch nicht durch sie, damit ihr nicht durch sie unrein werdet!

44 Denn ich bin der Herr, euer Gott. So erweist euch denn als heilig und seid heilig, weil ich heilig bin! Verunreinigt euch nicht durch irgendein Kriechtier, von denen es auf Erden wimmelt!

45 Denn ich bin der Herr, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. So sollt ihr heilig sein, weil ich heilig bin.

46 Dies sind die Vorschriften über die Vierfüßler und Vögel und alle Lebewesen, die sich im Wasser regen, und über alle Wesen, die sich auf der Erde tummeln,

47 damit man unterscheide zwischen Unreinem und Reinem und zwischen den Tieren, die man essen darf, und solchen, die nicht gegessen werden dürfen."

 

Kapitel 12: Die Reinigung der Wöchnerin

1 Darauf gebot der Herr dem Mose:

2 "Teile den Israeliten folgende Verordnung mit: Wenn eine Frau niederkommt und einem Knaben das Leben schenkt, so bleibt sie sieben Tage unrein; so lange ist sie unrein wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihrer monatlichen Regel.

3 Am achten Tag muß seine Vorhaut beschnitten werden.

4 Dann bleibe sie noch 33 Tage über die Zeit ihrer Blutreinigung zu Hause. Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht das Heiligtum betreten, bis die Tage der Reinigung vorüber sind.

5 Schenkt sie aber einem Mädchen das Leben, so bleibt sie zwei Wochen unrein wie bei der monatlichen Unreinheit, und 66 Tage über die Zeit der Blutreinigung bleibe sie zu Hause.

6 Wenn dann die Tage ihrer Reinigung vorüber sind, so bringe sie, mag es sich um einen Sohn oder eine Tochter handeln, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zum Priester.

7 Dieser soll die Tiere vor dem Herrn darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken; so wird sie von ihrem Blutfluß rein sein. Diese Vorschrift gilt für die Wöchnerinnen, mag es sich um einen Knaben oder ein Mädchen handeln.

8 Reicht aber ihr Vermögen für ein Stück Kleinvieh nicht aus, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. So erwirke ihr der Priester Sühne, damit sie rein wird."

 

Kapitel 13: Verhalten beim Aussatz an Menschen

1 Alsdann befahl der Herr dem Mose und Aaron:

2 "Wenn sich bei jemand auf der Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Flecken bildet und so die Gefahr des Aussatzes vorliegt, so soll er zu dem Priester Aaron oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.

3 Sieht der Priester die betroffene Stelle auf der Haut an und bemerkt er, daß das Haar an der betroffenen Stelle weiß geworden ist und die betroffene Stelle tiefer liegt als die übrige Haut, so handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester dies sieht, muß er ihn für unrein erklären.

4 Befindet sich ein weißer Fleck an seiner Haut und liegt dieser nicht tiefer als die übrige Haut und ist das Haar noch nicht weiß geworden, so soll der Priester den Behafteten sieben Tage lang absperren.

5 Wenn der Priester ihn dann am siebten Tag untersucht und bemerkt, daß die betroffene Stelle in ihrer Farbe gleichgeblieben ist, da das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester den Behafteten weitere sieben Tag absperren.

6 Untersucht ihn dann der Priester am siebten Tag abermals und findet er dabei, daß die betroffene Stelle blasser geworden ist und das Übel sich nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein Ausschlag; der Betreffende soll seine Kleider waschen; dann ist er rein.

7 Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, weiter um sich greift, und er sich zum zweitenmal dem Priester zeigt,

8 und der Priester bemerkt, daß der Ausschlag weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist Aussatz.

9 Zeigt sich an einem Menschen eine Stelle, die aussatzartig ist, so soll er zum Priester gebracht werden.

10 Bemerkt der Priester, daß eine weiße Anschwellung sich auf der Haut befindet, woran das Haar weiß geworden ist, und daß wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,

11 so ist das ein veralteter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären, ohne ihn abzusondern; denn er ist unrein.

12 Wenn aber der Aussatz überall auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, wohin der Priester auch blicken mag,

13 und der Priester bemerkt, daß der Aussatz den ganzen Leib überzogen hat, so erkläre er den Betroffenen für rein: er ist ganz weiß geworden und daher rein.

14 Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein,

15 und wenn der Priester wildes Fleisch an ihm wahrnimmt, so erkläre er ihn für unrein. Das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

16 Verschwindet das wilde Fleisch wieder und wird er wieder weiß, so gehe er zum Priester.

17 Wenn ihn der Priester untersucht und findet, daß die Stelle weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist rein.

18 Wenn sich bei jemand auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,

19 dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weißlichroter Fleck entsteht, so soll er sich dem Priester zeigen.

20 Bemerkt dann der Priester, daß dieser tiefer liegend erscheint als die Haut, und daß das Haar darauf weiß geworden ist, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.

21 Wenn aber der Priester die Stelle untersucht und findet, daß keine weißen Haare darauf sind, und daß sie nicht tiefer als die Haut liegt und blasser geworden ist, dann soll ihn der Priester sieben Tage lang absondern.

22 Erweitert sie sich aber auf der Haut immer mehr, so soll ihn der Priester für unrein erklären; die Stelle ist vom Aussatz betroffen.

23 Bleibt aber der Fleck auf die gleiche Stelle beschränkt, ohne sich weiter ausgebreitet zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür. Der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Befindet sich bei jemand auf der Hand eine Brandwunde und sieht das Fleisch, das in der Brandwunde sich bildet, wie ein weißlichroter oder weißer Fleck aus,

25 und bemerkt der Priester bei dessen Untersuchung, daß das Haar auf dem Fleck weiß geworden ist und er tiefer liegend erscheint als die Haut, so liegt Aussatz vor, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist Aussatz.

26 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung kein weißes Haar auf dem Fleck findet und dieser nicht tiefer liegt als die Haut, aber blaß aussieht, so soll ihn der Priester sieben Tage absondern.

27 Untersucht ihn dann der Priester am siebten Tag, so soll ihn der Priester, falls der Fleck auf seiner Haut immer weiter um sich gegriffen hat, für unrein erklären: es ist Aussatz.

28 Wenn aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt bleibt und nicht weiter auf der Haut um sich greift und blasser geworden ist, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor. Darum soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur eine vernarbte Brandwunde.

29 Wenn bei einem Mann oder einer Frau ein Ausschlag am Kopf oder am Bart entsteht,

30 und der Priester bei der Untersuchung findet, daß er tiefer liegend als die Haut erscheint und dünnes, goldgelbes Haar daran ist, so erkläre ihn der Priester für unrein: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31 Wenn aber der Priester den bösen Grind besichtigt und die befallene Stelle nicht tiefer liegend erscheint als die Haut und keine schwarzen Haare darauf sind, so soll der Priester den vom bösen Grind Betroffenen sieben Tage absondern.

32 Untersucht dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tag und findet er, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darauf entstanden ist und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die Haut,

33 so soll der Betreffende sich scheren, aber nicht an der grindigen Stelle. Dann sondre der Priester den des bösen Grindes Verdächtigen nochmals sieben Tage ab.

34 Wenn dann der Priester am siebten Tag den bösen Grind untersucht und der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und nicht tiefer erscheint, als die Haut, so soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Er soll dann seine Kleider waschen, dann ist er rein.

35 Greift aber, nachdem er für rein erklärt worden ist, der böse Grind immer mehr um sich,

36 und findet der Priester bei der Untersuchung, daß der böse Grind sich weiter auf der Haut verbreitet hat, so braucht der Priester nicht nach dem goldgelben Haar zu suchen; der Betreffende ist unrein.

37 Wenn aber der böse Grind in seinem Aussehen gleichbleibt und wieder schwarzes Haar darauf wächst, so ist der Grind geheilt. Der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut helle Flecken, weiße helle Flecken,

39 und bemerkt der Priester, daß auf der Haut verblaßte, helle weiße Flecken sind, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; ein solcher ist rein.

40 Wird bei jemand das Haupt kahl, so ist er ein Hinterkahlkopf: ein solcher ist rein.

41 Wenn sein Haupt vorn kahl wird, so ist er ein Vorderkahlkopf; ein solcher ist ebenfalls rein.

42 Zeigt sich aber an der vorderen oder hinteren Glatze ein weißlichroter Ausschlag, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten an seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.

43 Findet der Priester bei seiner Untersuchung vorn oder hinten an seiner Glatze einen weißlichroten Ausschlag, der aussieht wie der Aussatz auf der Haut des Körpers,

44 so ist ein solcher aussätzig; er ist unrein. Der Priester erkläre ihn für unrein; er hat das Leiden an seinem Kopf.

45 Ein Aussätziger, der dieses Übel an sich hat, soll in zerrissenen Kleidern einhergehen und sein Haupthaar aufgelöst tragen. Er soll seinen Bart verhüllen und "Unrein! Unrein!" ausrufen.

46 Er bleibt unrein, solange er das Leiden hat. Weil er unrein ist, soll er abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.

 

Verhalten bei Aussatz an Kleidern

47 Zeigt sich an einem Kleid eine aussätzige Stelle, sei es ein wollenes oder linnenes Kleid,

48 oder an gewebten oder gewirkten linnenen oder wollenen Stoffen oder an Leder oder an einem ledernen Gegenstand,

49 und ist die betroffene Stelle am Kleid oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand grünlich oder rötlich, so liegt Gefahr von Aussatz vor, und man soll es dem Priester zeigen.

50 Der Priester soll dann die betroffene Stelle untersuchen und das vom Ausschlag Betroffene sieben Tage aussondern.

51 Am siebten Tag soll der Priester die betroffene Stelle wieder untersuchen. Wenn dann der Ausschlag an dem Kleid oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder oder an dem Ledergegenstand weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz; dergleichen ist unrein.

52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten linnenen oder wollenen Stoff oder den Ledergegenstand irgendwelcher Art, woran sich der Ausschlag gezeigt hat, verbrennen. Es ist ein bösartiger Aussatz; man muß dergleichen verbrennen.

53 Geht aus der Untersuchung des Priesters hervor, daß der Ausschlag auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stoff oder Ledergegenstand irgendwelcher Art nicht um sich gegriffen hat,

54 so ordne der Priester an, daß man das, woran der Ausschlag sich findet, auswasche. Er soll es nochmals sieben Tag absondern.

55 Wenn es dann der Priester untersucht, nachdem man die betroffene Stelle gewaschen hat und das Aussehen der betroffenen Stelle sich nicht verändert hat, so ist es, auch wenn der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, unrein, und man muß es verbrennen, mag die eingefressene Stelle auf seiner Rück- oder Vorderseite sein.

56 Geht aber aus der Untersuchung des Priesters hervor, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie gewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff ausschneiden.

57 Wenn sich aber an dem Kleid oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Ledergegenstand irgendwelcher Art Ausschlag zeigt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz, und man muß das, was mit dem Ausschlag behaftet ist, verbrennen.

58 Das Kleid oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder der Ledergegenstand irgendwelcher Art, von denen, nachdem man sie gewaschen hat, der Ausschlag verschwunden ist, müssen noch einmal gewaschen werden; erst dann werden sie rein.

59 Dies sind die Vorschriften über den Aussatz an einem wollenen oder linnenen Kleid oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Ledergegenstand irgendwelcher Art, insofern sie für rein oder unrein zu erklären sind."

 

Kapitel 14: Die Reinigungsriten für vom Aussatz Geheilte

1 Ferner gab der Herr dem Mose folgende Weisung:

2 "Für den Aussätzigen gelten am Tag, an dem er für rein erklärt wird, diese Vorschriften: Er soll vor den Priester gebracht werden,

3 und zwar muß der Priester vor das Lager hinausgehen. Findet dann der Priester bei der Untersuchung, daß die vom Aussatz befallene Stelle ausgeheilt ist,

4 so ordne der Priester an, daß man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel, etwas Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop hole.

5 Sodann gebe der Priester die Weisung, den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit frischem Wasser zu schlachten.

6 Er nehme dann den anderen lebenden Vogel und das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop und tauche dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.

7 Alsdann besprenge er den, der vom Aussatz rein erklärt werden soll, siebenmal und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er ins freie Feld fliegen.

8 Hierauf muß der, welcher sich reinigen läßt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und sich baden; so wird er rein. Darnach darf er ins Lager gehen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9 Am siebten Tag soll er nochmals sein gesamtes Haar scheren, Kopf, Bart und Augenbrauen; alle seine Haare soll er abscheren, seine Kleider waschen und sich baden; so wird er rein.

 

Die Opfer des achten Tages

10 Er nehme dann am achten Tag zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm sowie als Speiseopfer drei Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, und ein Log Öl.

11 Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen läßt, und jene Gaben vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.

12 Dann nehme der Priester das eine Lamm, bringe es als Schuldopfer mit dem Log Öl dar und vollziehe mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn.

13 Hierauf schlachte er das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer dem Priester gehören: es ist hochheilig.

14 Nun nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers. Dies streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.

15 Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine – des Priesters – linke Hand,

16 tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.

17 Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, die er mit dem Blut des Schuldopfers bestrichen hat.

18 Was dann von dem Öl in der Hand es Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt auf den Kopf, damit ihm so der Priester Sühne vor dem Herrn erwirke.

19 Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch für den, der sich reinigen läßt, Sühne wegen seiner Unreinheit. Danach schlachte er das Brandopfer.

20 Dann bringe der Priester das Brand- und Speiseopfer auf dem Altar dar. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, ist er rein.

 

Ersatz für Unbemittelte

21 Wenn er aber arm ist und es nicht zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit der Darbringungsritus vollzogen und ihm Sühne erwirkt werde, ferner ein Zehntel Efa Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speiseopfer und ein Log Öl,

22 weiter zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben – was er zu leisten vermag, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene.

23 Er bringe sie am achten Tag nach seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn.

24 Der Priester nehme dann das Schuldopferlamm sowie das Log Öl und vollziehe damit den Darbringungsritus.

25 Hierauf schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.

26 Nun gieße der Priester etwas von dem Öl in seine – des Priesters – linke Hand.

27 Der Priester sprenge von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor dem Herrn.

28 Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.

29 Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so vor dem Herrn Sühne zu erwirken.

30 Alsdann richte er eine von den Turteltauben oder den jungen Tauben her, die er zu leisten vermochte,

31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speiseopfer. So soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne vor dem Herrn erwirken.

32 Das sind die Vorschriften betreffs dessen, der mit Aussatz behaftet ist und bei seiner Reinigung nicht das Geforderte aufbringen kann."

 

Der Aussatz an Häusern

33 Hierauf redete der Herr mit Mose und Aaron also:

34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Land, das euch gehört, an ein Haus den Aussatz kommen lasse,

35 so soll der Hausbesitzer hingehen und es dem Priester anzeigen mit den Worten: Es zeigt sich an meinem Haus etwas, das wie Aussatz aussieht.

36 Dann ordne der Priester an, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester es betritt, um die schadhafte Stelle zu besichtigen, damit nicht alles, was im Haus sich befindet, als unrein bezeichnet werden muß. Dann erst soll der Priester zur Besichtigung in das Haus hineingehen.

37 Bemerkt er dann bei Besichtigung der aussatzverdächtigen Stellen, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses in Gestalt von grünen oder rötlichen Grübchen zeigen, die tiefer liegend erscheinen als die Wand,

38 so gehe der Priester aus dem Haus hinaus vor die Haustür und verschließe das Haus sieben Tag lang.

39 Wenn der Priester dann am siebten Tag zurückkommt und bemerkt, daß die aussatzverdächtigen Stellen an den Wänden des Hauses sich erweitert haben,

40 so ordne der Priester an, daß man die Steine, an denen sich die aussatzverdächtigen Stellen zeigen, herausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe.

41 Dann kratze man das Haus im Inneren überall ab und schütte den abgekratzten Bewurf draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort.

42 Hierauf nehme man andere Steine und setze sie an Stelle der herausgenommenen Steine ein. Sodann nehme man anderen Lehm und bewerfe damit das Haus.

43 Wenn sich dann abermals aussatzverdächtige Stellen am Haus zeigen, nachdem man die Steine herausgerissen und das Haus abgekratzt und beworfen hat,

44 so komme der Priester wieder und nehme eine Untersuchung vor. Stellt sich heraus, daß die aussatzverdächtigen Stellen sich weiter verbreitet haben, so hat das Haus einen bösartigen Aussatz; es ist unrein.

45 Man soll deshalb das Haus mit seinen Steinen, Balken und allem Hausbewurf niederlegen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schaffen.

46 Wer aber das Haus betritt, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten.

47 Wer im Haus schläft, muß seine Kleider waschen, auch wer im Haus ißt, muß seine Kleider waschen.

48 Geht aber der Priester in das Haus hinein und bemerkt er, daß die aussatzverdächtigen Stellen, nachdem man das Haus beworfen hat, nicht weiter um sich gegriffen haben, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.

49 Er nehme zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel, ferner Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.

50 Dann schlachte er den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit frischem Wasser.

51 Er nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels sowie in das frische Wasser und besprenge damit siebenmal das Haus.

52 So entsündige er das Haus mit dem Blut des Vogels und dem frischen Wasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und den Karmesinfäden.

53 Den lebenden Vogel aber lasse er vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Haus Sühnung; dann ist es rein.

 

Abschluß

54 So lauten die Bestimmungen über die verschiedenen Arten des Aussatzes und des Grindes,

55 ferner des Aussatzes an Kleidern und Häusern,

56 der Hautmale, des Schorfes und der weißen Flecken.

57 Sie sollen darüber belehren, wann etwas rein oder unrein ist. Dies sind die Bestimmungen über den Aussatz."

 

Kapitel 15: Unreine Leiden

Unreinheit des Mannes

1 Weiter gebot der Herr dem Mose und Aaron:

2 "Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand an Samenfluß leidet, so ist dieser Ausfluß unrein,

3 und zwar verhält es sich so mit der Unreinheit infolge des Ausflusses: Mag der Ausfluß aus seiner Scham stattfinden oder mag sie verstopft sein, so daß nichts ausfließt, so liegt Unreinheit bei ihm vor.

4 Jedes Lager, das der Kranke benutzt, wird unrein, und jeder Gegenstand, worauf er sitzt, wird unrein.

5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

6 Auch wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der Samenflußkranke saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

7 Wer ferner den Leib des Samenflußkranken berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

8 Auch wenn der Samenflußkranke durch seinen Speichel mit einem Reinen in Berührung kommt, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

9 Ferner ist jeder Sattel unrein, auf dem der Samenflußkranke beim Reiten sitzt.

10 Wer ferner etwas berührt, was jener unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

11 Jeder, den der Samenflußkranke mit ungewaschenen Händen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

12 Ein irdenes Gefäß, das der Samenflußkranke berührt, muß zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß muß mit Wasser abgespült werden.

13 Wird aber der an Ausfluß Erkrankte von seinem Leiden geheilt, so soll er von da ab, wo er gesund wurde, sieben Tage zählen. Alsdann soll er seine Kleider waschen und sich in frischem Wasser baden; so wird er rein.

14 Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.

15 Der Priester richte sie dann her, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer. So erwirke ihm der Priester wegen des Ausflusses Sühne vor dem Herrn.

16 Wer einen Samenerguß hat, bade seinen ganzen Leib; bis zum Abend ist er unrein.

17 Kleidung und Lederzeug, woran der Same gekommen ist, muß gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein.

18 Wenn jemand einer Frau beiwohnt, so daß ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide sich baden und sind bis zum Abend unrein.

 

Unreinheit der Frauen

19 Wenn eine Frau Ausfluß hat, und zwar den monatlichen Blutfluß, so haftet an ihr die Unreinheit sieben Tage; wer sie berührt, ist bis zum Abend unrein.

20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt.

21 Wer ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

22 Wer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

23 Auch wer etwas, auf ihrem Lager oder auf dem Gegenstand, worauf sie saß, berührt, ist bis zum Abend unrein.

24 Wenn aber jemand ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinheit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.

25 Leidet eine Frau außerhalb der regelmäßigen Zeit an ständigem Blutfluß, oder hat sie über die regelmäßige Zeit hinaus den Blutfluß, so sind die Tage, an denen sie unreinen Ausfluß hat, wie die Tage ihrer Regel anzusehen; sie ist unrein.

26 Für jedes Lager, auf dem sie während der Tage ihres Ausflusses liegt, gilt dasselbe wie für das Lager zur Zeit ihrer Regel, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, wird unrein wie zur Zeit ihrer Regel.

27 Wer daher diese Dinge anrührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein.

28 Wenn sie am Ausfluß geheilt worden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen; dann ist sie rein.

29 Am achten Tag aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.

30 Der Priester richte dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer her. So erwirke ihr der Priester wegen ihres Ausflusses Sühne vor dem Herrn.

31 So sollt ihr die Israeliten über ihre Unreinheit belehren, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, unrein machen.

32 Das sind die Bestimmungen für diejenigen, die an Ausfluß erkrankt sind und die durch Samenerguß unrein werden,

33 und für diejenigen, die die Regel haben, und für alle, die Ausfluß haben, ob Mann oder Frau, sowie für den, der einer Unreinen beiwohnt."

 

Kapitel 16: Der große Versöhnungstag

Die Vorbereitungen

1 Weiter redete der Herr mit Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, die sterben mußten, als sie vor den Herrn getreten waren.

2 Der Herr befahl Mose: "Sage deinem Bruder Aaron, er dürfe nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum hinter dem Vorhang eintreten, vor die Sühnestätte oben auf der Lade, sonst müsse er sterben; denn über der Sühnestätte erscheine ich in der Wolke.

3 Nur dann darf Aaron in das Heiligtum eintreten, wenn er mit einem jungen Stier als Sündopfer und mit einem Widder als Brandopfer kommt.

4 Er muß einen heiligen Leibrock aus Leinen tragen, linnene Unterbeinkleider müssen den bloßen Leib bedecken, mit einem linnenen Gürtel muß er umgürtet sein und einen linnenen Kopfbund sich umgebunden haben: das sind die heiligen Gewänder, die er anlegen soll, nachdem er sich gebadet hat.

 

Entsündigung des Heiligtums

5 Von der Gemeinde der Israeliten soll er sich zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer geben lassen.

 

Sühnegebräuche

6 Dann soll Aaron den jungen Stier, der zum Sündopfer bestimmt ist, herbeibringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken.

7 Hierauf soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.

8 Aaron soll über die beiden Böcke das Los werfen, ein Los 'für den Herrn', das andere Los 'für Asasel'.

9 Alsdann soll Aaron den Bock, auf den das Los für den Herrn gefallen ist, herbeibringen und ihn als Sündopfer zubereiten.

10 Den Bock aber, auf den das Los für Asasel gefallen ist, soll er lebend vor den Herrn stellen, damit er an ihm die Sühne vollziehe und ihn für Asasel in die Wüste schicke.

11 Aaron soll also den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn bestimmt ist, herbeibringen und für sich und sein Haus Sühne erwirken, indem er den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn bestimmt ist, schlachtet.

12 Dann soll er eine Pfanne voll glühender Kohlen von dem Altar vor dem Herrn nehmen, ebenso zwei Hände voll feingestoßenen, wohlriechenden Räucherwerks, und es hinter den Vorhang bringen.

13 Dann soll er das Räucherwerk vor dem Herrn auf das Feuer legen, damit die Wolke des Räucherwerks die Sühnestätte auf der Gesetzeslade verhülle und er nicht sterbe.

14 Hierauf nehme er etwas von dem Blut des Stieres und sprenge es mit seinem Finger an die Vorderseite der Sühnestätte; vor die Sühnestätte hin sprenge er siebenmal von dem Blut mit seinem Finger.

15 Dann schlachte er den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und bringe sein Blut hinter den Vorhang und verfahre mit dem Blut ebenso, wie er mit dem Blut des Stieres verfahren ist: er sprenge es auf die Sühnestätte und vor die Sühnestätte

16 und entsündige so das Heiligtum wegen der Verunreinigungen durch die Israeliten und wegen aller Übertretungen, die sie begangen haben. Ebenso verfahre er auch mit dem Offenbarungszelt, das sich bei ihnen inmitten ihrer Unreinheiten befindet.

17 Es darf aber niemand im Offenbarungszelt, wenn er es betritt, um im Heiligtum die Sühnehandlungen zu vollziehen, anwesend sein, bis er es verlassen hat und für sich und sein Haus und für die ganze Gemeinde Israel Sühne erwirkt hat.

18 Nun gehe er an den Altar hinaus, der vor dem Herrn steht, und vollziehe auch an ihm die Entsündigung, indem er etwas von dem Blut des Stieres und von dem Blut des Bockes nimmt und es ringsum an die Hörner des Altars streicht.

19 Dann sprenge er mit seinem Finger etwas von dem Blut siebenmal an den Altar und reinige ihn so und heilige ihn von den Unreinheiten der Israeliten.

 

Entsündigung der Gemeinde

20 Hat er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet, so soll er den noch lebenden Bock herbeiführen.

21 Aaron lege dem lebenden Bock seine beiden Hände auf den Kopf und bekenne über ihm alle Verschuldungen der Israeliten und alle Übertretungen, die sie begangen haben. Er lade sie auf den Kopf des Bockes und lasse diesen durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste bringen.

22 So soll der Bock alle ihre Verschuldungen mit sich fort in eine abgelegenen Gegend tragen. In der Wüste lasse man dann den Bock los.

23 Hierauf soll Aaron in das Offenbarungszelt hineingehen und die linnenen Kleider, die er beim Betreten des Heiligtums angelegt halte, ausziehen und sie dort niederlegen.

24 Er soll sich an heiliger Stätte baden, seine Kleider anziehen, wieder hinausgehen und das Brandopfer für sich und das Brandopfer für das Volk herrichten und dadurch sich und dem Volk Sühne erwirken.

25 Das Fett des Sündopfers lasse er auf dem Altar in Rauch aufgehen.

26 Der Mann aber, der den Bock für Asasel hinausgebracht hat, muß seine Kleider waschen und sich baden. Dann darf er wieder in das Lager kommen.

27 Den Sündopferstier und den Sündopferbock, deren Blut man hineingebracht hat, um im Heiligtum die Sühnehandlungen zu vollziehen, soll man draußen vor das Lager hinausschaffen und ihre Felle, ihr Fleisch und den Inhalt ihrer Eingeweide verbrennen.

28 Derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und sich baden. Dann darf er wieder in das Lager kommen.

 

Verordnungen über die Feier des Festes

29 Dieses Gesetz soll für euch ewige Geltung haben: Im siebten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollt ihr fasten und keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält.

30 Denn an diesem Tag wird man für euch Sühne erwirken, um euch zu reinigen. Von allen euren Sünden sollt ihr vor dem Herrn rein werden.

31 Ein Tag völliger Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten kraft einer ewig gültigen Satzung.

32 Die Entsündigung aber soll der Priester vollziehen, den man gesalbt und geweiht hat, damit er an Stelle seines Vaters Priesterdienste tue. Und er soll die linnenen Kleider, die heiligen Gewänder anlegen

33 und das Allerheiligste entsündigen und den Priestern und der ganzen Volksgemeinde Sühne erwirken.

34 Dieses Gesetz, daß man für die Israeliten einmal im Jahr Sühne von allen ihren Sünden erwirken soll, hat für euch ewige Geltung." – Und er tat, wie der Herr dem Mose befohlen hatte.

 

Kapitel 17: Das Heiligkeitsgesetz

Einheit der Opferstätte

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Teile Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnung mit: Dies ist es, was der Herr befiehlt:

3 Jedem Israeliten, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schlachtet

4 und sie nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um sie dem Herrn als Opfergabe vor der Wohnung des Herrn darzubringen, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. Weil er Blut vergossen hat, soll er aus seinem Volk ausgerottet werden.

5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie bis jetzt auf freiem Feld schlachteten, zum Priester vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes führen und sie als Friedopfer dem Herrn darbringen.

6 Der Priester besprenge mit dem Blut den Altar des Herrn vor dem Eingang des Offenbarungszeltes und lasse das Fett zu lieblichem Geruch für den Herrn in Rauch aufgehen.

7 Sie sollen ihre Schlachtopfer nicht mehr den Bocksdämonen darbringen, mit denen sie bisher Götzendienst getrieben haben. Dieses Gesetz hat für sie ewige Geltung von Geschlecht zu Geschlecht.

8 Gebiete ihnen weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der sich bei ihnen aufhält, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringt,

9 ohne sie an den Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um sie dort dem Herrn zu opfern, so werde er aus seinen Volksgenossen ausgestoßen.

 

Verbot des Blutgenusses

10 Genießt ein Israelit oder ein Fremder, der sich bei ihnen aufhält, irgendwelches Blut, so werde ich gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, vorgehen und ihn aus seinem Volk hinwegraffen.

11 Denn das Leben des Leibes ist im Blut, und nur auf dem Altar gebe ich es euch frei zur Sühne für eure Seelen; das Blut bewirkt ja Sühne, weil das Leben in ihm liegt.

12 Darum gebiete ich den Israeliten: Niemand von euch darf Blut genießen. Auch der Fremde, der sich bei euch aufhält, darf kein Blut zu sich nehmen.

13 Jeder Israelit und jeder Fremde, der sich bei ihnen aufhält, lasse daher, wenn er ein Stück Wild oder eßbares Geflügel erjagt, das Blut auslaufen und bedecke es mit Erde.

14 Denn das Leben jedes Lebewesens liegt in seinem Blut. Darum befehle ich den Israeliten: Ihr dürft nicht das Blut eines Lebewesens genießen. Denn das Leben jedes Lebewesens liegt in seinem Blut. Jeder, der es genießt, soll getötet werden.

15 Wer das Fleisch eines verendeten oder zerrissenen Tieres genossen hat, sei er Einheimischer oder Fremder, muß seine Kleider waschen und sich baden und ist bis zum Abend unrein. Dann ist er wieder rein.

16 Wäscht er aber seine Kleider nicht und badet er sich nicht, so versündigt er sich."

 

Kapitel 18: Vorschriften für sittlich-religiöse Lebensführung

Allgemeine Richtlinien

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Teile den Israeliten folgende Verordnung mit: Ich bin der Herr, euer Gott.

3 Ihr dürft nicht tun, was man in Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, noch was man in Kanaan tut, wohin ich euch führen werde. Nach ihren Satzungen dürft ihr nicht leben.

4 Erfüllt vielmehr meine Gebote und lebt gewissenhaft nach meinen Vorschriften! Ich bin der Herr, euer Gott.

5 Darum beobachtet meine Satzungen und Gebote! Wer sie erfüllt, wird durch sie das Leben haben. Ich bin der Herr!

 

Blutschande und verbotene Ehen

6 Niemand darf mit seinen Blutsverwandten unehrbaren Umgang haben. Ich bin der Herr.

7 Mit deinem Vater und mit deiner Mutter darfst du keinen unehrbaren Umgang haben. Sie ist deine Mutter. Du darfst sie nicht entehren.

8 Mit der Frau deines Vaters darfst du keinen unehrbaren Umgang haben. Du würdest deinen Vater entehren.

9 Mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie im Haus geboren sein oder außerhalb, darfst du keinen unehrbaren Umgang haben.

10 Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du keinen unehrbaren Umgang haben; denn sie sind dein eigenes Fleisch.

11 Mit der Tochter einer Frau deines Vaters, die von deinem Vater stammt, darfst du keinen unehrbaren Umgang haben; sie ist deine Schwester.

12 Mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen unehrbaren Umgang haben; sie hat dasselbe Blut wie dein Vater.

13 Mit der Schwester deiner Mutter darfst du keinen unehrbaren Umgang haben; denn sie hat dasselbe Blut wie deine Mutter.

14 Mit der Frau des Bruders deines Vaters darfst du keinen unehrbaren Umgang haben. Seiner Frau darfst du nicht nahen. Sie ist deine Tante.

15 Mit deiner Schwiegertochter darfst du keinen unehrbaren Umgang haben. Sie ist die Frau deines Sohnes. Du darfst ihr nicht beiwohnen.

16 Mit der Frau deines Bruders darfst du keinen unehrbaren Umgang haben. Du entehrst sonst deinen Bruder.

17 Mit einer Frau und zugleich mit ihrer Tochter darfst du keinen Umgang haben. Die Tochter ihres Sohnes oder die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen. Sie sind gleichen Blutes. Es wäre Blutschande.

18 Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester hinzunehmen und dadurch Streit erregen, wenn du ihr neben jener zu ihren Lebzeiten beiwohntest.

 

Verbot anderer Unzuchtsvergehen

19 Du darfst einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit nicht nahen, um ihr beizuwohnen.

20 Mit der Frau deines Nächsten darfst du keinen sündhaften Umgang haben. Du würdest dich dadurch unrein machen.

21 Du darfst keines von deinem Kindern dem Moloch zum Opfer bringen lassen und den Namen deines Gottes entweihen. Ich bin der Herr!

22 Du darfst mit einem Mann keinen Umgang haben wie mit einer Frau. Es wäre eine Greueltat.

23 Auch mit keinem Tier darfst du Umgang haben und dich verunreinigen. Eine Frau darf sich nicht einem Tier zum Umgang hingeben. Dies wäre eine Schandtat.

 

Mahnung zu heiligem, reinem Lebenswandel

24 Verunreinigt euch nicht durch irgend etwas derartiges! Denn durch alles dieses haben sich die Völker befleckt, die ich bei eurer Ankunft vertreiben werde.

25 Weil das Land unrein geworden ist, werde ich es wegen seiner Freveltaten heimsuchen, so daß das Land seine Bewohner ausspeien wird.

26 So beobachtet denn meine Satzungen und Gebote! Verübt keine dieser Greueltaten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der bei euch lebt!

27 Denn alle diese Greueltaten verübten die Leute, die vor euch im Land wohnten, und dadurch wurde das Land unrein.

28 Dann wird das Land euch nicht ausspeien, weil ihr es verunreinigt habt, wie es das Volk ausspeien wird, das vor euch da war.

29 Wer eine solche Greueltat verübt, Leute, die derartiges tun, sollen aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.

30 So beobachtet denn meine Anordnungen: Richtet euch nicht nach den greulichen Sitten, die vor euch geübt wurden! Verunreinigt euch dadurch nicht! Ich bin der Herr, euer Gott."

 

Kapitel 19: Pflichten der Pietät

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Teile der ganzen Gemeinde der Israeliten folgende Vorschriften mit: Seid heilig, denn ich, der Herr, euer Gott, bin heilig!

3 Jeder ehre Vater und Mutter und beobachte meine Ruhetage! Ich bin der Herr, euer Gott!

4 Wendet euch nicht den Götzen zu und macht euch keine gegossenen Götterbilder! Ich bin der Herr, euer Gott!

 

Die rechte Einstellung zum Friedopfer

5 Wenn ihr dem Herrn ein Friedopfer darbringt, so opfert es so, daß es wohlgefällig von euch angenommen wird!

6 Am Tag, da ihr es opfert, oder am Tag darauf muß es gegessen werden. Was bis zum dritten Tag übrigbleibt, muß verbrannt werden.

7 Sollte dennoch am dritten Tag davon gegessen werden, so würde es als verdorbenes Fleisch gelten und würde nicht wohlgefällig aufgenommen werden.

8 Wer davon ißt, lädt Schuld auf sich. Denn er hat entweiht, was dem Herrn heilig ist. Ein solcher soll aus seinen Volkgenossen ausgerottet werden.

 

Nächstenliebe und Gerechtigkeit

9 Wenn ihr die Ernte eures Landes einholt, so erntet das Feld nicht bis zum äußersten Rand ab und haltet nach der Ernte keine Nachlese!

10 Haltet auch im Weinberg keine Nachlese und lest die abgefallenen Beeren des Weinberges nicht auf! Laßt sie für den Armen und Fremdling zurück! Ich bin der Herr, euer Gott.

11 Ihr sollt nicht stehlen, nicht lügen, nicht einer den anderen betrügen!

12 Ihr soll bei meinem Namen nicht falsch schwören und so den Namen Gottes entweihen! Ich bin der Herr!

13 Übervorteile und beraube deinen Nächsten nicht! Behalte den Lohn des Arbeiters nicht bis zum Morgen bei dir zurück!

14 Fluche nicht einem Tauben, lege einem Blinden nichts in den Weg, sondern fürchte dich vor deinem Gott! Ich bin der Herr!

15 Tut nicht Unrecht beim Rechtsprechen! Nimm weder Partei für den Armen noch Rücksicht auf den Vornehmen, sondern richte deinen Nächsten dem Recht gemäß!

16 Streue keine Verleumdungen unter deinen Volksgenossen aus und bringe dadurch das Leben deines Nächsten nicht in Gefahr! Ich bin der Herr!

17 Trage gegen deinen Bruder keinen Haß im Herzen! Weise deinen Nächsten freimütig zurecht, damit du seinetwegen keine Schuld auf dich ladest!

18 Sei nicht rachgierig gegen deine Volksgenossen und trage ihnen nichts nach, sondern liebe deinen Nächsten wie dich selbst! Ich bin der Herr!

 

Verbot von Mischungen

19 Beobachtet meine Gebote: Laß nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten! Besäe dein Feld nicht mit zweierlei Samen! Kein Kleid, das aus zweierlei Garn zusammengewirkt ist, komme auf deinen Leib!

 

Vergehen mit der Sklavin anderer

20 Wenn sich ein Mann mit einer Frau vergeht, die als Sklavin einem anderen Mann angehört, aber weder freigelassen noch losgekauft ist, so sollen sie bestraft werden, doch nicht mit dem Tod, weil es sich nicht um eine Freie handelt.

21 Er bringe aber zur Buße am Eingang des Offenbarungszeltes dem Herrn als Schuldopfer einen Widder dar.

22 Der Priester soll ihm dann durch den Schuldopferwidder vor dem Herrn Sühne für die begangene Sünde erwirken. So wird ihm das Vergehen vergeben, in das er gefallen ist.

 

Ernte von Früchten

23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Obstbäume pflanzt, so schneidet ihre ersten Früchte – ihre Vorhaut – nicht ab! Nehmt sie drei Jahre lang nicht ab! Nichts darf von ihnen gegessen werden.

24 Im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte dem Herrn als Dankesgabe geweiht werden.

25 Erst im fünften Jahr dürft ihr ihre Früchte genießen. Ein umso reichlicherer Ertrag wird euch dann zuteil werden. Ich bin der Herr, euer Gott!

 

Verbot fremder Kultbräuche

26 Ihr dürft nichts essen, was Blut enthält. Ihr dürft keine Wahrsagerei und Zauberei treiben.

27 Ihr dürft euer Haupthaar an den Kopfseiten nicht kreisförmig scheren. Ihr dürft die Bartenden nicht stutzen.

28 Macht euch wegen eines Toten keine Einschnitte in euren Körper! Ätzt euch keine Zeichen ein! Ich bin der Herr.

29 Entweihe deine Tochter nicht, indem du sie zur Unzucht anhältst! Das Land darf keine Buhlerstätte werden und kein Tummelplatz der Unzucht!

30 Haltet meine Ruhetage ein! Habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum! Ich bin der Herr!

31 Wendet euch nicht an die Totenbeschwörer und Wahrsager! Befragt sie nicht! Ihr verunreinigt euch durch sie. Ich bin der Herr, euer Gott!

 

Ehrfurcht vor dem Alter

32 Stehe vor einem grauen Haupt auf und ehre die Person eines Greises! Fürchte deinen Gott! Ich bin der Herr!

 

Verhalten gegen Fremde

33 Wenn ein Fremdling sich bei euch im Land aufhält, so dürft ihr ihn nicht bedrücken.

34 Wie ein Einheimischer aus eurer eigenen Mitte gelte euch der Fremdling, der bei euch lebt. Ihr sollt ihn lieben wie euch selbst. Denn ihr seid selbst Fremdlinge im Land der Ägypter gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott!

 

Übervorteilung

35 Verübt kein Unrecht beim Rechtsprechen, bei Maß, Gewicht und Hohlmaß!

36 Richtige Waage, richtiges Gewicht, richtiges Efa und Hin sollt ihr führen. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat.

 

Schlußmahnung

37 So haltet denn genau alle meine Satzungen und Gebote! Ich bin der Herr!"

 

Kapitel 20: Todeswürdige Verbrechen

Kinderopfer

1 Weiter befahl der Herr dem Mose:

2 "Teile den Israeliten folgende Anweisung mit: Wenn ein Israelit oder ein Fremdling, der in Israel lebt, eines von seinen Kindern dem Moloch hingibt, soll er mit dem Tod bestraft werden. Die Bevölkerung soll ihn steinigen.

3 Ich selbst werde gegen ihn vorgehen und ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er sein Kind dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

4 Sollte aber die Bevölkerung ihre Augen vor einem Menschen, der sein Kind dem Moloch hingegeben hat, verschließen, und ihn nicht töten,

5 so will ich selbst gegen einen solchen Menschen und sein ganzes Geschlecht vorgehen und ihn samt allen, die mit ihm dem Molochdienst sich hingegeben haben, aus ihrem Volk ausrotten.

 

Totenbeschwörung – Wahrsagerei

6 Wenn sich jemand an die Toten- und Wahrsagegeister wendet und Götzendienst mit ihnen treibt, werde ich gegen einen solchen Menschen vorgehen und ihn aus seinem Volk ausrotten.

7 So heiligt euch denn und seid heilig! Denn ich bin der Herr, euer Gott!

8 Haltet genau meine Gebote! Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt!

 

Verfluchung der Eltern

9 Jeder, der Vater oder Mutter verflucht, soll mit dem Tod bestraft werden. Weil er Vater und Mutter verflucht hat, ist er des Todes schuldig.

 

Ehebruch

10 Wenn jemand mit einer verheirateten Frau, mit der Ehefrau seines Nächsten, sich vergeht, so sollen Ehebrecher und Ehebrecherin mit dem Tod bestraft werden.

 

Unzuchtsverbrechen

11 Wenn sich jemand mit der Frau seines Vaters vergeht, hat er seinen Vater geschändet. Beide sollen mit dem Tod bestraft werden. Sie sind des Todes schuldig.

12 Verfehlt sich jemand mit seiner Schwiegertochter, sollen beide mit dem Tod bestraft werden. Sie haben eine große Schandtat verübt und sind des Todes schuldig.

13 Wenn sich ein Mann mit einem anderen Mann vergeht wie mit einer Frau, haben beide eine Schandtat begangen. Sie sollen mit dem Tod bestraft werden. Sie sind des Todes schuldig.

14 Nimmt sich jemand eine Frau und dazu noch deren Mutter, ist das eine Schandtat. Man soll ihn und die beiden verbrennen, damit solcher Unzucht unter euch ein Ende gemacht werde.

15 Wenn sich jemand mit einem Tier vergeht, soll er mit dem Tod bestraft werden. Auch das Tier sollt ihr töten.

16 Wenn sich eine Frau einem Tier naht, um sich mit ihm zu vergehen, so töte die Frau und das Tier! Sie sollen sterben. Sie haben ihr Leben verwirkt.

17 Heiratet jemand seine Schwester von väterlicher oder mütterlicher Seite und haben beide miteinander Umgang, so ist das Blutschande. Sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen getötet werden. Er hat seine Schwester geschändet und soll seine Schuld büßen.

18 Wenn jemand mit einer Frau zur Zeit ihres Unwohlseins Umgang hat, wenn also er und sie den weiblichen Monatsfluß aufdecken, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.

19 Mit der Schwester deines Vaters oder deiner Mutter sollst du keinen Umgang haben. Denn ein solcher schändet sein eigenes Fleisch. Sie sollen ihre Schuld büßen.

20 Wer sich mit der Frau seines Oheims vergeht, hat seinen Oheim geschändet. Sie sollen für ihre Sünde büßen. Kinderlos werden sie sterben.

21 Wenn jemand die Frau seines Bruders zu sich nimmt, so ist das Blutschande. Er hat seinen Bruder entehrt. Sie sollen kinderlos bleiben.

 

Schlußmahnungen

22 So haltet denn sorgsam alle meine Satzungen und Gebote, damit euch das Land nicht ausspeit, in das als Wohnsitz ich euch führen will!

23 Folgt nicht den Satzungen der Völker, die ich bei eurer Ankunft vertreiben werde! Weil sie alle diese Dinge taten, sind sie mir zum Ekel geworden.

24 Zu euch habe ich darum gesagt: Ihr sollt ihr Land zu eigen erhalten. Euch will ich es zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den übrigen Völkern abgesondert hat.

 

Nachtrag

25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren, zwischen den unreinen und reinen Vögeln! Verunreinigt euch nicht durch vierfüßige Tiere oder Vögel oder durch das, was sich sonst auf der Erde regt, und was ich euch als unrein bezeichnet habe!

26 Ihr sollt mir heilig sein. Denn ich, der Herr, bin heilig und habe euch vor den übrigen Völkern auserwählt, mir anzugehören.

 

Wahrsager und Totenbeschwörer

27 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Totenbeschwörungs- und Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie mit dem Tod bestraft werden. Man soll sie steinigen. Sie sind des Todes schuldig."

 

Kapitel 21: Vorschriften für die Priester

Verhalten bei Todesfällen

1 Weiter befahlt der Herr dem Mose: "Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Anweisung mit: Ein Priester darf sich an keinem toten Volksgenossen verunreinigen.

2 Nur an seinen nächsten Blutsverwandten, an Mutter, Vater, Sohn, Tochter, Bruder

3 und Schwester, wenn sie noch als Jungfrau bei ihm lebt und keinem Mann angehört, darf er sich verunreinigen.

4 Ein Gatte darf sich an seinen Verwandten nicht unrein machen und entweihen.

5 Sie dürfen sich auf ihrem Haupt keine Glatze scheren und ihre Bartenden nicht stutzen und sich keine Einschnitte an ihrem Körper machen.

6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie bringen die Feueropfer des Herrn, die Speise ihres Gottes, dar. Darum sollen sie heilig sein.

 

Ehehindernisse

7 Sie dürfen keine Buhlerin oder Entehrte zur Frau nehmen. Auch eine von ihrem Mann geschiedene Frau dürfen sie nicht heiraten. Denn der Priester ist seinem Gott geweiht.

8 Du sollst ihn ehren, weil er die Speise deines Gottes darbringt. Als heilig soll er dir gelten. Denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt.

 

Unzüchtige Priestertöchter

9 Wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie dadurch ihren Vater. Man soll sie verbrennen.

 

Vorschriften für den Hohenpriester – Verhalten bei Todesfällen

10 Der Priester aber, der der höchste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man geweiht und mit den heiligen Gewändern bekleidet hat, darf sein Haupthaar nicht aufgelöst tragen noch seine Kleider einreißen.

11 Er darf auch keiner Leiche nahekommen. Selbst an Vater und Mutter darf er sich nicht unrein machen.

12 Er darf das Heiligtum nicht verlassen und das Heiligtum seines Gottes nicht entweihen. Denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm. Ich bin der Herr!

 

Ehehindernisse

13 Zur Ehefrau muß er sich eine Jungfrau nehmen.

14 Eine Witwe oder eine geschiedene Frau oder eine Entehrte oder eine Buhlerin, all diese darf er nicht heiraten. Nur eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zur Frau nehmen.

15 So wird er seine Nachkommenschaft unter seinem Volk nicht entweihen. Denn ich, der Herr, bin es, der ihn heiligt."

 

Vorschriften für die mit einem Körperfehler behafteten Priester

16 Weiter gebot der Herr dem Mose:

17 "Teile Aaron folgende Anweisung mit: Wenn einer deiner künftigen Nachkommen einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht hinzutreten, die Opferspeise seines Gottes darzubringen.

18 Denn keiner, der einen Leibesfehler an sich hat, darf sich nahen, kein Blinder, Lahmer, Verstümmelter, keiner, bei dem ein Glied zu lang ist,

19 keiner, der ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm hat,

20 kein Buckliger oder Schwindsüchtiger, keiner, der weiße Flecken im Auge, Krätze, Flechten oder zerdrückte Hoden hat.

21 Kein Nachkomme des Priesters Aaron, der an einem Gebrechen leidet, darf hinzutreten, um die Feueropfer des Herrn darzubringen. Hat er ein Gebrechen, so darf er nicht hinzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.

22 Doch darf er von der Speise seines Gottes, nämlich von den hochheiligen und heiligen Gaben, essen.

23 Aber er darf durch den Vorhang nicht hineingehen und an den Altar treten, weil er ein Gebrechen an sich hat. Sonst würde er meine heiligen Stätten entweihen. Denn ich, der Herr, bin es, der sie heiligt."

24 Mose teilte dies Aaron und seinen Söhnen sowie allen Israeliten mit.

 

Kapitel 22: Der Genuß heiliger Gaben durch die Priester

1 Weiter befahl der Herr dem Mose:

2 "Gebiete Aaron und seinen Söhnen, daß sie die heiligen Gaben, welche die Israeliten mir weihen, voll Ehrfurcht behandeln und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der Herr!

3 Sage zu ihnen: Wenn jemals irgendeiner von allen euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Herrn weihen, im Zustand der Unreinheit nahetritt, so soll ein solcher Mensch aus meiner Gegenwart entfernt und getötet werden. Ich bin der Herr!

4 Wer von den Nachkommen Aarons an Aussatz oder Ausfluß leidet, darf von den heiligen Gaben nicht essen, bevor er wieder rein ist. Wer irgendeinen, der sich durch eine Leiche verunreinigt hat, berührt, oder wer eine Befleckung erlitten hat,

5 oder wer ein kriechendes Tier berührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er sich irgendeine Art von Unreinheit zuzieht,

6 wer also solches berührt, bleibt bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, bis er sich gebadet hat.

7 Nach Sonnenuntergang ist er wieder rein und darf von den heiligen Gaben essen. Denn sie kommen ihm als Speise zu.

8 Von einem verendeten oder zerrissenen Tier darf er nicht essen. Er würde dadurch unrein werden. Ich bin der Herr!

9 Also sollen sie meine Anordnungen befolgen, damit sie sich keine Sünde zuziehen und sterben, weil sie das Geheiligte entweihten. Ich bin es, der Herr, der sie heiligt.

 

Der Genuß heiliger Gaben durch Nichtpriester

10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges genießen. Kein Beisasse oder Tagelöhner eines Priesters darf etwas Heiliges genießen.

11 Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon essen. Ebenso dürfen die in seinem Haus geborenen Sklaven von seiner Speise essen.

12 Vermählt sich die Tochter eines Priesters mit einem Nichtpriester, so darf sie von den heiligen Abgaben nichts genießen.

13 Ist aber die Tochter eines Priesters verwitwet oder geschieden, und hat sie keine Kinder, und kehrt sie wieder in das Haus ihres Vaters zurück, so darf sie wie in ihrer Jugend von der Speise ihres Vater essen. Doch kein Unbefugter darf etwas davon genießen.

14 Wenn jemand aus Versehen Heiliges genießt, soll er das Heilige unter Beigabe des fünften Teiles des Wertes dem Priester erstatten.

15 Die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie für den Herrn erheben, nicht entweihen.

16 Sie würden sich eine strafbare Schuld aufbürden, wenn diese ihre heiligen Gaben genössen. Denn ich, der Herr, bin es, der sie heiligt."

 

Die Beschaffenheit der Opfertiere

17 Weiter gebot der Herr dem Mose:

18 "Teile Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnung mit: Wenn jemand vom Haus Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt, ob er nun dem Herrn gelobte oder freiwillige Gaben als Brandopfer darbringt,

19 so sind dazu, um euch wohlgefällig zu machen, fehlerlose, männliche Rinder, Schafe und Ziegen erforderlich.

20 Ein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr nicht darbringen. Denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.

21 Will jemand dem Herrn als Friedopfer ein Rind oder ein Schaf darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler und kein Gebrechen an sich haben.

22 Tiere, die blind sind oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde haben oder mit Geschwüren, Krätze oder Flechten behaftet sind, dürft ihr dem Herrn nicht darbringen noch davon dem Herrn ein Feueropfer auf den Altar legen.

23 Ein Rind, oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es dich nicht wohlgefällig machen.

24 Ein Tier, dem die Hoden zerquetscht, zerschlagen, abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem Herrn nicht darbringen. Solche Tiere dürft ihr weder in eurem eigenen Land ziehen,

25 noch sie von einem Ausländer kaufen und als Speise eures Gottes darbringen. Da eine Verstümmelung, ein Gebrechen ihnen anhaftet, machen sie euch nicht wohlgefällig."

 

Weitere Opfervorschriften

26 Weiter gebot der Herr dem Mose:

27 "Ein Rind oder ein Schaf oder ein Zicklein soll nach der Geburt sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an und weiterhin wird es vom Herrn, wenn es ihm als Feueropfer dargebracht wird, wohlgefällig aufgenommen werden.

28 Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an ein und demselben Tag schlachten.

29 Wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringen wollt, so müßt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig macht:

30 es muß noch am gleichen Tag verzehrt werden. Ihr dürft nichts davon bis zum anderen Morgen übriglassen. Ich bin der Herr!

 

Schlußmahnung

31 So haltet denn sorgfältig meine Gebote! Ich bin der Herr!

32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht! Ich will inmitten der Israeliten als der Heilige verehrt werden. Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt,

33 der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der Herr."

 

Kapitel 23: Bestimmungen für das Feiern

Der Sabbat von Festen

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des Herrn, die ihr mit heiligen Festversammlungen begehen sollt, sind folgende:

3 Sechs Tage hindurch darf gearbeitet werden. Der siebte Tag aber ist ein Tag unbedingter Ruhe mit heiliger Festversammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten. Es ist ein Ruhetag des Herrn in allen euren Wohnsitzen.

 

Das Osterfest

4 Dies sind die Feste des Herrn mit heiligen Festversammlungen, die ihr zur festgesetzten Zeit feiern sollt:

5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Paschafeier zu Ehren des Herrn statt.

6 Am fünfzehnten desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des Herrn begangen. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.

7 Am ersten Tag habt ihr eine heilige Festversammlung abzuhalten. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

8 Sieben Tage lang sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tag findet wieder eine heilige Festversammlung statt. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten."

 

Die Erstlingsgarbe

9 Weiter gebot der Herr dem Mose:

10 "Teile den Israeliten folgende Bestimmung mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben will, und dort die Ernte haltet, sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.

11 Dieser soll dann die Garbe vor dem Herrn weben, um euch wohlgefällig zu machen. Am Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.

12 Ihr sollt an dem Tag, an dem ihr die Garbe webt, dem Herrn ein fehlerloses, einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen.

13 Dazu als Speiseopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, ein Feueropfer voll lieblichen Geruchs für den Herrn, ferner als Trankopfer noch ein Viertel Hin Wein.

14 Brot und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr nicht essen, bevor ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt. Dies Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen.

 

Das Pfingstfest

15 Ferner sollt ihr vom Tag nach dem Sabbat an, nämlich von dem Tag ab, an dem ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben volle Wochen abzählen.

16 Bis zu dem Tag, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr 50 Tage abzählen. Dann sollt ihr von dem neuen Getreide dem Herrn ein Speiseopfer darbringen.

17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote mitbringen, die aus zwei Zehntel Feinmehl bestehen und mit Sauerteig gebacken sind, als Erstlingsopfer für den Herrn.

18 Bringt ferner zu den Broten sieben fehlerlose, einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder dar – sie sollen für den Herrn ein Brandopfer sein – mit dem zugehörigen Speiseopfer und den erforderlichen Trankopfern als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den Herrn.

19 Sodann sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer und zwei einjährige Lämmer als Friedopfer darbringen.

20 Der Priester soll sie als Webeopfer weben zusammen mit den Erstlingsbroten vor dem Herrn. Diese und die zwei Lämmer sollen als Weihegabe dem Herrn und dem Priester zufallen.

21 Am gleichen Tag sollt ihr eine heilige Festversammlung ansagen lassen. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Dieses Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen.

22 Wenn ihr in eurem Land Ernte haltet, so erntet das Feld nicht bis zum äußersten Rand ab und haltet nach der Ernte keine Nachlese! Überlaßt beides den Armen und Fremden! Ich bin der Herr, euer Gott!"

 

Das Neujahrsfest

23 Weiter gebot der Herr dem Mose:

24 "Teile den Israeliten folgende Bestimmung mit: Am ersten Tag des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedächtnistag mit Hörnerschall, eine heilige Festversammlung.

25 Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen."

 

Der Versöhnungstag

26 Weiter gebot der Herr dem Mose:

27 "Der zehnte Tag desselben siebten Monats aber ist der Sühnetag. Da sollt ihr eine heilige Festversammlung abhalten, sollt fasten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen.

28 An diesem Tag dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten. Denn es ist der Versöhnungstag, der euch Sühne vor dem Herrn, eurem Gott erwirken soll.

29 Darum soll jeder, der an diesem Tag nicht fastet, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.

30 Den Menschen, der an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet, will ich aus seinen Volksgenossen hinwegraffen.

31 Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten. Dies Gebot soll ewige Geltung für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.

32 Ein Tag unbedingter Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten. Am neunten Tag des Monats, am Abend, sollt ihr vom Abend bis zum folgenden Abend eure Ruhezeit einhalten."

 

Das Laubhüttenfest

33 Weiter gebot der Herr dem Mose.

34 "Teile den Israeliten folgende Bestimmung mit: Am fünfzehnten Tag desselben siebten Monats findet zu Ehren des Herrn sieben Tage lang das Laubhüttenfest statt.

35 Am ersten Tag ist heilige Festversammlung. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

36 Sieben Tage hindurch sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tag eine heilige Festversammlung abhalten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Es ist der Schlußfesttag. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

37 Das sind die Festtage des Herrn, an denen ihr heilige Festversammlungen abhalten sollt, um dem Herrn Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speiseopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie der einzelne Tag verlangt,

38 abgesehen von den Sabbaten des Herrn und den Gaben, allen euren Gelübdeopfern und freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn darbringt.

39 Am fünfzehnten des siebten Monats jedoch, wenn ihr den Ertrag des Landes einholt, sollt ihr das Fest des Herrn sieben Tage lang feiern. Am ersten Tag soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tag.

40 Ihr sollt euch am ersten Tag die schönsten Früchte, Palmwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden holen und sieben Tage lang vor dem Herrn, eurem Gott fröhlich sein.

41 Dieses Fest sollt ihr jedes Jahr sieben Tage lang zu Ehren des Herrn begehen. Dieses Gebot hat ewige Geltung für alle eure Geschlechter. Im siebten Monat sollt ihr es feiern.

42 Sieben Tage lang sollt ihr da in Laubhütten wohnen. Jeder eingesessene Israelit soll in Laubhütten wohnen,

43 damit eure späteren Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten in Hütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten führte, ich, der Herr, euer Gott."

44 Mose teilte dann den Israeliten die Festzeiten des Herrn mit.

 

Kapitel 24: Bestimmungen über den Leuchter und über die Schaubrote

1 Weiter gebot der Herr dem Mose:

2 "Befiehl den Israeliten, dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit man Tag für Tag die Lampen aufsetzen kann.

3 Außerhalb des Vorhangs vor der Lade mit dem Gesetz im Offenbarungszelt soll Aaron ihn herrichten, damit er vom Abend bis zum Morgen beständig vor dem Herrn brenne. Dieses Gebot hat ewige Geltung für eure Geschlechter.

4 Auf dem Leuchter von Gold soll er die Lampen zurichten, daß sie ohne Unterlaß vor dem Herrn brennen.

5 Nimm ferner Feinmehl und backe daraus zwölf Kuchen! Zwei Zehntel sollen auf jeden Kuchen kommen.

6 Lege sie dann in zwei Schichten, je sechs in einer Schicht, auf den goldenen Tisch vor dem Herrn!

7 Streue auf jede Schicht reinen Weihrauch als Duftteil für das Brot und als ein Feueropfer für den Herrn!

8 Regelmäßig an jedem Sabbat schichte man sie so vor dem Herrn auf. Diese Verpflichtung bindet die Israeliten für alle Zeiten.

9 Sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören, die sie an heiliger Stätte verzehren müssen. Denn ihm stehen die hochheiligen Gaben von den Feueropfern des Herrn als ewig geltendes Recht zu."

 

Einschub

Die Steinigung eines Gotteslästerers

10 Eines Tages mischte sich der Sohn einer Israelitin, der einen Ägypter zum Vater hatte, unter die Israeliten. Da gerieten der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann miteinander in Streit.

11 Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen des Herrn durch Fluchen. Man brachte ihn deshalb zu Mose. – Seine Mutter hieß Schelomit und war die Tochter Dibris vom Stamm Dan. –

12 Man hielt ihn in Gewahrsam, bis jener ihnen auf Grund eines Ausspruchs des Herrn Weisung gäbe.

13 Und der Herr gebot Mose:

14 "Laß den Lästerer vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände auf das Haupt legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.

15 Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Wenn jemand seinem Gott flucht, so soll er für seine Sünde bestraft werden.

16 Wer den Namen des Herrn lästert, soll mit dem Tod bestraft werden. Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Der Fremde wie der Einheimische soll getötet werden, wenn er den Namen des Herrn lästert.

 

Das Gesetz der Vergeltung

17 Wenn jemand einen Menschen umbringt, soll er mit dem Tod bestraft werden.

18 Wer ein Stück Vieh totschlägt, soll es ersetzen, Tier für Tier.

19 Fügt jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zu, so soll man ihm ebenso tun, wie er getan hat:

20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn! Derselbe Leibesschaden, den er einem anderen beigebracht hat, soll auch ihm zugefügt werden.

21 Wer ein Stück Vieh totschlägt, soll es ersetzen; wer einen Menschen erschlägt, soll getötet werden.

22 Das gleiche Recht gelte bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen. Denn ich bin der Herr, euer Gott!"

23 Als Mose dies den Israeliten verkündet hatte, führten sie den Lästerer vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Die Israeliten taten so, wie der Herr dem Mose geboten hatte.

 

Kapitel 25: Die heiligen Jahre und das israelitische Besitzrecht

Das Sabbatjahr

1 Der Herr gebot dem Mose auf dem Berg Sinai:

2 "Teile den Israeliten folgende Anordnung mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben will, so halte das Land zu Ehren des Herrn eine Ruhezeit.

3 Bestelle sechs Jahre dein Feld, beschneide sechs Jahre deinen Weinberg und bringe den Ertrag deines Feldes heim!

4 Doch im siebten Jahr soll das Land völlige Ruhe haben, eine Ruhezeit zu Ehren des Herrn. Da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht pflegen.

5 Auch den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einholen und die Trauben deines nicht beschnittenen Weinbergs nicht lesen. Es soll für den Boden ein Ruhejahr sein.

6 Der Ertrag des Bodens während seiner Ruhezeit soll euch zur Nahrung dienen, dir, deinen Knechten, Mägde, Tagelöhnern und Beisassen, die bei dir leben.

7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land diene der gesamte Ertrag zur Nahrung.

 

Das Jubeljahr

8 Zähle sieben solcher Ruhejahre, also siebenmal sieben Jahre ab, so daß die Zeit der sieben Ruhejahre 49 Jahre ausmacht.

9 Dann lasse am zehnten Tag des siebten Monats das Signalhorn erschallen! Am Versöhnungstag sollt ihr überall im Land das Horn ertönen lassen.

10 Heiligt das fünfzigste Jahr! Verkündet Freiheit für alle Bewohner im Land! Es soll für euch ein Jubeljahr sein, in dem jeder wieder in den Besitz seines Eigentums kommt und zu seiner Familie zurückkehrt.

11 Jedes fünfzigste Jahr sei für euch ein Jubeljahr. Da dürft ihr weder säen noch den Nachwuchs einernten noch Trauben in dem nicht beschnittenen Weinberg lesen.

12 Es ist ja Jubeljahr, eine heilige Zeit für euch. Nur das, was von selbst wächst, dürft ihr vom Feld wegessen.

13 In einem solchen Jubeljahr soll jeder von euch wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so dürft ihr einander nicht übervorteilen,

15 sondern nach der Zahl der Jahre seit dem letzten Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 Bei einer größeren Zahl der Erntejahre soll er dir einen entsprechend höheren Kaufpreis zahlen und bei einer kleineren Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren. Denn er verkauft dir eine gewisse Anzahl von Ernten.

17 Keiner übervorteile den anderen, sondern fürchtet euch vor eurem Gott! Denn ich bin der Herr, euer Gott!

18 So haltet denn meine Gebote und erfüllt gewissenhaft meine Satzungen! Dann werdet ihr in Sicherheit in eurem Land wohnen.

19 Das Land wird seinen Ertrag geben, daß ihr euch satt essen und in Sicherheit darin wohnen könnt.

20 Wenn ihr aber fragt: Wovon sollen wir im siebten Jahr leben, wenn wir nicht säen und ernten?,

21 so wisset: Ich werde euch im sechsten Jahr meinen Segen spenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefert.

22 Obwohl ihr erst im achten Jahr sät, werdet ihr immer noch von der alten Ernte zu essen haben. Bis ins neunte Jahr, bis zur neuen Ernte werdet ihr altes Getreide zu essen haben.

23 Grund und Boden darf also nicht für immer verkauft werden. Denn mir gehört das Land. Ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.

24 Darum müßt ihr in dem Land, das ihr einnehmt, überall die Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.

 

Einlösung und Rückfall von Landbesitz

25 Verarmt dein Bruder und verkauft er etwas von seinem Grundbesitz, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen, was sein Verwandter verkauft hat.

26 Wenn jemand keinen Löser hat, aber selbst so viel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung erforderlich ist,

27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und den Restbetrag demjenigen zurückerstatten, an den er verkauft hat, und damit wieder zu seinem Eigentum kommen.

28 Kann er aber nicht so viel Geld beschaffen, als zur Rückerstattung erforderlich ist, so bleibt das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Jubeljahr. Im Jubeljahr aber soll es zurückfallen und er wieder zu seinem Eigentum kommen.

 

Einlösung und Rückfall von Hausbesitz

29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Einlösungsrecht bis zum Abschluß des Jahres, in dem er es verkauft hat, bestehen. Ein Jahr lang soll das Einlösungsrecht für ihn bestehen.

30 Hat aber die Einlösung bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und dessen Nachkommen für immer verbleiben. Es soll im Jubeljahr nicht zurückfallen.

31 Die Häuser in den Dörfern dagegen, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als ein Teil des Landbesitzes angesehen werden. Sie können eingelöst werden und fallen im Jubeljahr zurück.

32 Für die Levitenstädte steht den Leviten bezüglich der Häuser in den ihnen gehörenden Städten ein ewiges Einlösungsrecht zu.

33 Wenn einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so fällt es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Jubeljahr wieder zurück. Denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

34 Das Weideland ihrer Städte aber darf nicht verkauft werden. Denn es gehört ihnen für alle Zeit.

 

Hilfsbereitschaft gegen verarmte Israeliten

35 Ist einer deiner Brüder bei dir verschuldet und nicht zahlungsfähig, so sollst du ihm helfen, als wäre er ein Fremdling oder Beisasse, damit er neben dir sein Leben fristen kann.

36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern fürchte dich vor deinem Gott und laß deinen Bruder neben dir leben!

37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben noch deine Nahrungsmittel zu Wucherpreisen.

38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

 

Loskauf und Freilassung aus der Abhängigkeit von Israeliten

39 Wenn einer deiner Volksgenossen bei dir verschuldet ist und sich dir verkauft, so laß ihn keine Sklavendienste tun!

40 Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein. Nur bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.

41 Dann aber soll er dich frei verlassen dürfen, er und seine Kinder, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner väterlichen Güter gelangen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden.

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten.

44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, so dürft ihr solche von den Völkern kaufen, die rings um euch her wohnen.

45 Auch Kinder der Beisassen, die bei euch leben, dürft ihr kaufen, sowie ihre Nachkommen, die sich bei euch aufhalten und in eurem Land geboren sind. Diese dürft ihr als Eigentum besitzen

46 und könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit die sie als Eigentum besitzen. Ihr könnt sie dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht, einer über den anderen, mit Härte herrschen.

 

Loskauf und Freilassung von Israeliten aus der Hand von Nichtisraeliten

47 Erwirbt ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen, während einer deiner Brüder bei ihm in Schuld gerät und sich dem Fremdling oder Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,

48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Brüdern darf ihn loskaufen,

49 mag sein Oheim oder sein Vetter, oder sonst einer seiner nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht ihn loskaufen, oder mag er selbst so viel Geld aufbringen, um sich loszukaufen.

50 Er soll mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahr ab, da er sich verkauft hat, bis zum Jubeljahr berechnen. Der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden. Wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.

51 Wenn es noch viele Jahre bis zum Jubeljahr sind, so soll er für seine Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückerstatten.

52 Sind aber nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig, so muß er danach die Berechnung anstellen. Nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wieviel er für seine Auslösung zurückzuerstatten hat.

53 Wie einer, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll bei bei ihm sein, und dieser darf vor deinen Augen nicht mit Härte über ihn herrschen.

54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder.

55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte. Meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der Herr, euer Gott.

 

Kapitel 26: Abschluß: Verkündigung von Segen und Fluch

Die Grundforderungen Gottes

1 Ihr dürft euch keine Götzen machen und keine Schnitzbilder und Steinmale aufstellen, auch keine Steine mit Bildwerk in eurem Land aufrichten, um euch davor niederzuwerfen. Denn ich, der Herr, bin euer Gott!

2 Haltet meine Ruhetage und ehrt mein Heiligtum! Ich bin der Herr!

 

Segensverheißungen

3 Wenn ihr nach meinen Satzungen wandelt und meine Gebote gewissenhaft beobachtet,

4 will ich euch Regen zur rechten Zeit geben. Das Land wird seinen Ertrag liefern, und die Bäume des Feldes werden ihre Früchte spenden.

5 Die Dreschzeit wird sich bei euch bis zur Weinlese hinziehen und die Weinlese bis zur Saatzeit. Ihr sollt Brot in Fülle zu essen haben und sicher in eurem Land wohnen.

6 Ich werde Frieden im Land herrschen lassen, so daß ihr euch niederlegen könnt, ohne daß euch jemand aufschreckt. Auch die wilden Tiere werde ich aus dem Land verschwinden lassen, und kein Schwert soll in euer Land eindringen.

7 Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, und sie werden vor euch durch das Schwert fallen.

8 Fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen und hundert von euch zehntausend. Eure Feinde werden vor euch durch das Schwert fallen.

9 Ich will mich zu euch wenden, euch zahlreich werden lassen, euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechterhalten.

10 Ihr werdet Altes, Abgelagertes zu essen haben und sogar das Alte wegschaffen müssen, um für das Neue Platz zu machen.

11 Ich will meinen Wohnsitz in eurer Mitte aufschlagen und keinen Widerwillen gegen euch hegen,

12 sondern in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.

13 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt habt, damit ihr ihnen nicht länger als Sklaven dienen solltet. Ich zerbrach die Stangen eures Joches und ließ euch aufrecht einhergehen.

 

Strafandrohungen

14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und alle diese Gebote nicht erfüllt,

15 sondern meine Satzungen verachtet und Widerwillen gegen meine Anordnungen hegt, so daß ihr alle meine Gebote nicht erfüllt und meinen Bund brecht,

16 so will auch ich mit euch dementsprechend verfahren und schreckliche Heimsuchungen über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die euch das Augenlicht rauben und euer Leben dahinschwinden lassen. Vergebens werdet ihr dann euren Samen aussäen. Denn eure Feinde werden ihn verzehren.

17 Ich werde mein Angesicht gegen euch kehren, so daß ihr von euren Feinde geschlagen werdet. Eure Widersacher werden über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, auch wenn euch niemand verfolgt.

18 Gehorcht ihr mir auch dann noch nicht, so will ich euch um eurer Sünden willen noch siebenmal härter strafen.

19 Ich werde euren trotzigen Hochmut brechen und den Himmel über euch wie Eisen machen und euer Land wie Erz.

20 Dann werdet ihr euch nutzlos abquälen. Der Boden wird euch keinen Ertrag geben und die Bäume auf dem Feld werden keine Früchte spenden.

21 Wenn ihr mir auch dann noch widerstrebt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch um eurer Sünden willen noch siebenmal härter strafen.

22 Wilde Tiere werde ich gegen euch senden, daß sie euch eure Kinder rauben und euer Vieh erwürgen und eure Zahl vermindern, so daß eure Straßen öde werden.

23 Laßt ihr euch auch dadurch nicht von mir warnen, sondern widerstrebt ihr mir immer noch,

24 so will auch ich euch widerstreben und auch meinerseits euch um eurer Sünden willen siebenfach strafen.

25 Ich will ein Schwert über euch kommen lassen, das den Bundesbruch rächen wird. Zieht ihr euch dann in eure Städte zurück, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr werdet in die Gewalt eurer Feinde gegeben werden.

26 Wenn ich euch dann noch den Stab des Brotes zerbreche, so werden zehn Frauen in einem einzigen Ofen Brot für euch backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen. Ihr werdet davon essen, aber nicht satt werden.

 

Vernichtung des israelitischen Staatswesens

27 Wenn ihr mir trotzdem nicht gehorcht und mir immer noch widerstrebt,

28 so will auch ich euch voll Grimm widerstreben und euch für eure Sünden siebenfach züchtigen.

29 Ihr sollt dann das Fleisch eurer Söhne und eurer Töchter verzehren.

30 Eure Höhentempel will ich zerstören und eure Sonnensäulen vernichten. Eure Leichen will ich auf die Leichen eurer Götzen werfen und Ekel vor euch empfinden.

31 Eure Städte will ich zu Trümmerhaufen machen und eure Heiligtümer verwüsten. Euren Opferduft will ich nicht mehr riechen.

32 Ja, ich selbst werde das Land verwüsten, so daß eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzt sein werden.

33 Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und das Schwert hinter euch her zücken, und euer Land soll zur Wüste werden und eure Städte zu Trümmerhaufen.

 

Die Verbannung

34 Dann wird das Land seine Ruhezeiten abgetragen erhalten die ganze Zeit, in der es wüst liegt, während ihr im Land eurer Feinde lebt. Das Land wird Ruhe haben und seine Ruhezeiten abtragen.

35 Die ganze Zeit, in der es wüst liegt, wird es Ruhe haben, die Ruhe, die es nicht gehabt hat, als ihr darin wohntet.

36 Die aber dann von euch noch übrig sind, die will ich ganz verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, so daß das Rascheln eines verwehten Blattes sie in die Flucht schlagen soll. Sie fliehen davor, wie man vor dem Schwert flieht, und stürzen hin, obwohl niemand sie verfolgt.

37 Einer stürzt über den anderen hin wie auf der Flucht vor dem Schwert, und doch nimmt keiner die Verfolgung auf. Ihr werdet euch vor euren Feinden nicht auf den Füßen halten können.

38 Ihr sollt unter den Heidenvölkern zugrunde gehen, und das Land eurer Feinde soll euch aufreiben.

39 Die dann von euch noch übrig sein werden, sollen in den Ländern eurer Feinde ob ihrer Sündenschuld dahinsiechen. Auch um der Sünden ihrer Väter willen sollen sie wie diese dahinschwinden.

 

Bekehrung und Vergebung

40 Wenn sie dann ihre Sündenschuld und die Schuld ihrer Väter bekennen, den Treuebruch, den sie gegen mich begangen, und wie sie mir widerstrebt haben,

41 und ich ihnen widerstrebt und sie in das Land ihrer Feinde gebracht habe, ja, wenn sich dann ihr hartes Herz beugt und sie ihre Sündenschuld büßen,

42 dann will ich meines Bundes mit Jakob gedenken, auch meines Bundes mit Isaak und mit Abraham, und will mich des Landes erbarmen.

43 Zuvor muß jedoch das Land von ihnen verlassen sein und seine Ruhezeiten dadurch ersetzt bekommen, daß es wüst liegt, wenn jene fort sind. Sie selbst müssen ihre Sündenschuld büßen, weil sie meine Gebote verwarfen und Widerwillen gegen meine Satzungen hegten.

44 Trotzdem will ich sie nicht verwerfen, wenn sie im Land ihrer Feinde sind, und keinen Widerwillen gegen sie hegen, so daß ich sie ganz vertilge und meinen Bund mit ihnen bräche. Denn ich bin der Herr, ihr Gott!

45 Zu ihrem Heil will ich meines Bundes mit ihren Ahnen gedenken, die ich vor den Augen der Heidenvölker aus Ägypten geführt habe, um ihr Gott zu sein, ich, der Herr."

46 Dies sind die Gebote, Satzungen und Lehren, die der Herr auf dem Berg Sinai durch Mose gegeben hat zur Regelung des Verhältnisses zwischen sich und den Israeliten.

 

Kapitel 27: Nachtrag über Gelübde und Zehnten

Gelobung von Menschen

1 Der Herr gebot Mose:

2 "Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem Herrn einen Menschen nach dem Schätzungswert gelobt,

3 so soll ein Mann im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren mit fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums eingeschätzt werden.

4 Für eine Frau betrage der Schätzungswert dreißig Schekel.

5 Für eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren betrage der Schätzungswert eines Mannes zwanzig Schekel und der einer Frau zehn Schekel.

6 Bei Kindern im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren betrage der Schätzungswert für einen Knaben fünf Schekel und der Schätzungswert für ein Mädchen drei Silberschekel.

7 Ist jemand sechzig Jahre alt und darüber, so soll der Schätzungswert für den Mann 15 Schekel, der für die Frau zehn Schekel betragen.

8 Wer für die Entrichtung des Schätzungswertes zu arm ist, den stelle man vor den Priester, damit dieser ihn einschätze. Unter Berücksichtigung dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn einschätzen.

 

Gelobung von Vieh

9 Handelt es sich um Vieh, das man dem Herrn opfern kann, so soll das Ganze, das jemand dem Herrn gibt, als geheiligt gelten.

10 Er darf es nicht umwechseln oder vertauschen, ein gutes Stück für ein schlechtes, ein schlechtes für ein gutes. Wenn er dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll das eine wie das andere dem Heiligtum verfallen sein.

11 Handelt es sich aber um unreines Vieh, das man dem Herrn nicht opfern kann, so bringe man das betreffende Stück Vieh vor den Priester.

12 Der Priester soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist. Bei der Abschätzung des Priesters soll es bleiben.

13 Will er es einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswert darauf zu legen.

 

Gelobung von Häusern

14 Weiht jemand sein Haus als heilige Gabe dem Herrn, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist. Bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

15 Wenn der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags darauf zu legen, dann verbleibt es ihm.

 

Gelobung von Erbäckern

16 Wenn jemand ein Stück von seinem ererbten Besitz dem Herrn weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maß der Aussaat. Ein Hómer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silberschekel zu schätzen.

17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr ab, so soll es auf den vollen Schätzungswert zu stehen kommen.

18 Wenn er aber sein Grundstück erst nach dem Jubeljahr weiht, so soll der Priester den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die noch bis zum Jubeljahr fehlen. Es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein entsprechender Abzug zu machen.

19 Will aber der, der das Grundstück geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Schätzungswertes daraufzulegen. Dann soll es ihm verbleiben.

20 Löst er aber das Grundstück nicht ein, verkauft es aber trotzdem an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden,

21 sondern das Grundstück soll, wenn es im Jubeljahr frei wird, als dem Herrn geweiht gelten, wie ein dem Bann verfallenes Stück Land. Es fällt dem Priester als Eigentum zu.

 

Gelobung gekaufter Äcker

22 Weiht jemand ein von ihm gekauftes Grundstück, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, dem Herrn,

23 soll der Priester den Schätzungswert bis zum Jubeljahr berechnen, und der Betreffende soll den Schätzungswert am gleichen Tag als eine dem Herrn geweihte Gabe entrichten.

24 Im Jubeljahr soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hat und dem es als Erbbesitz gehört.

 

Das Maß bei Schätzungen

25 Jede Schätzung erfolge nach dem Schekel des Heiligtums – der Schekel zu zwanzig Gera.

 

Einschränkende Bestimmungen betreffs der Erstgeburten und des Banngutes

26 Die Erstgeburten vom Vieh jedoch, die schon als Erstgeburten dem Herrn zufallen, darf niemand weihen. Ob Rind oder Schaf: es gehört dem Herrn.

27 Wenn es sich aber um unreines Vieh handelt, so muß der Betreffende sie nach dem Schätzungswert loskaufen und ein Fünftel des Betrags darauflegen. Wird es aber nicht eingelöst, so soll es nach dem Schätzungswert verkauft werden.

28 Banngut, das jemand von seinem gesamten Besitz dem Herrn durch den Bann weiht, Menschen, Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden. Alles Banngut ist dem Herrn hochheilig.

29 Menschen, die mit dem Bann belegt werden, dürfen nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden.

 

Der Zehnt

30 Alle Zehnten vom Boden, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, sind Eigentum des Herrn. Sie sind dem Herrn geweiht.

31 Wenn jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags daraufzulegen.

32 Was den Zehnten von Rindern und Schafen angeht, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, immer das zehnte Stück dem Herrn geheiligt sein.

33 Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn es aber jemand doch vertauscht, so soll das eine wie das andere dem Heiligtum verfallen und darf nicht eingelöst werden."

34 Dies sind die Gebote, die der Herr auf dem Berg Sinai dem Mose für die Israeliten gegeben hat.